Am 1. April 2017 trat eine grundlegende Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in Kraft. Die wichtigsten Neuerungen betreffen die maximale Dauer der Überlassung (18 Monate), Begrenzung der tarifvertraglichen Schlechterstellung der Leiharbeitnehmer gegenüber der Stammbelegschaft im Entleiherbetrieb auf maximal neun Monate sowie ein Verbot des Einsatzes der Leiharbeitnehmer als Streikbrecher.