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Flexibilität und geregelte Arbeitszeiten: Reform der Arbeitnehmerüberlassung

  • 01.10.2017
  • PFLEGEMANAGEMENT
Erschienen in:

Zusammenfassung

Am 1. April 2017 trat eine grundlegende Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in Kraft. Die wichtigsten Neuerungen betreffen die maximale Dauer der Überlassung (18 Monate), Begrenzung der tarifvertraglichen Schlechterstellung der Leiharbeitnehmer gegenüber der Stammbelegschaft im Entleiherbetrieb auf maximal neun Monate sowie ein Verbot des Einsatzes der Leiharbeitnehmer als Streikbrecher.
Titel
Flexibilität und geregelte Arbeitszeiten:
Reform der Arbeitnehmerüberlassung
Verfasst von
Martina Weber
Publikationsdatum
01.10.2017
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
Pflegezeitschrift / Ausgabe 10/2017
Print ISSN: 0945-1129
Elektronische ISSN: 2520-1816
DOI
https://doi.org/10.1007/s41906-017-0235-5
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