01.03.2021 | Konzepte - Stellungnahmen - Perspektiven
Delegation heilkundlicher Maßnahmen an Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter durch die Ärztlichen Leiter Rettungsdienst in Bayern
Erschienen in: Notfall + Rettungsmedizin | Ausgabe 2/2021
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Hintergrund
Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter werden auf Basis des Notfallsanitätergesetzes für die eigenständige Durchführung von durch den Ärztlichen Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) delegierten Maßnahmen qualifiziert. Der vorliegende Artikel beschreibt die Umsetzung der ÄLRD-Delegation in Bayern.
Methoden
In einem iterativen Gruppenprozess wurden geeignete Zustandsbilder identifiziert und hierzu jeweils Therapiealgorithmen entworfen. Dabei fanden die Prinzipien Eindeutigkeit der Vorgaben, Übersichtlichkeit, Abgrenzung zu Notstandssituationen, Evidenz- bzw. Leitlinienbasierung, Patientensicherheit, Orientierung am Notfallsanitäterkompetenzniveau, landesweite Einheitlichkeit und Rechtssicherheit aller Beteiligten besondere Beachtung.
Ergebnisse
Fünf Delegationsalgorithmen zu den Zustandsbildern „verletzte Person“, „isolierte Extremitätenverletzung“, „Verbrennung/Verbrühung“, „Hypoglykämie“ und „V. a. Sepsis“ wurden erstellt und mit allen bayerischen ÄLRD konsentiert. Die delegierte Therapie schließt auch die Gabe von Betäubungsmitteln ein. Das Konzept wurde um ein systematisches, mehrstufiges Qualitätsmanagement ergänzt.
Diskussion
Das bayerische Delegationssystem hebt sich in Bezug auf die klare Abgrenzung zum rechtfertigenden Notstand und die landesweite Einheitlichkeit von den Vorgaben anderer Bundesländer ab. Im Fokus des Qualitätsmanagements stehen neben der Compliance der NotSan mit den Vorgaben der Algorithmen insbesondere Fragen der Effektivität und Patientensicherheit.
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