26.11.2020 | Leitthema
Anforderungen an das Entlassmanagement der zentralen Notaufnahme
Erschienen in: Notfall + Rettungsmedizin | Ausgabe 6/2021
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Das Entlassmanagement ist laut Sozialgesetzbuch V (SGB V) Bestandteil der Krankenhausbehandlung. Im Rahmenvertrag ist seit 2017 geregelt, wie stationäre und teilstationäre gesetzlich krankenversicherte Patient*innen übergeleitet werden. Die Krankenhausaufnahme kann entweder elektiv oder über die Notaufnahme erfolgen, sodass die Frage einer strukturierten Entlassung auch im Rahmen der Notfallversorgung eine zunehmende Rolle spielt. Seit Jahren werden bedarfsgerechte Inanspruchnahme, Steuerung, Verteilungsgerechtigkeit und Teilhabe propagiert und gesetzlich verankert. Die anstehende Reform der Notfallversorgung bietet die Möglichkeit, ein passgenaues Entlassmanagement auch für die Notaufnahme zielgerichtet zu gestalten, Fachexpertise zu ergänzen und die Qualität im Entlass- und Versorgungsmanagement auch für Patient*innen der Notaufnahme nachhaltig zu verbessern. Nur ein Teil der Patient*innen der Notaufnahme wird stationär aufgenommen und somit im Rahmen der regulären Verweildauer in die Abläufe und Prozesse des Entlassmanagements eingeschlossen. Der überwiegende Teil wird ohne stationäre Aufnahme oder nach kurzem Aufenthalt von wenigen Stunden aus der Notaufnahme entlassen. Versorgungsprobleme werden zunehmen und die Beratungs- und Interventionsnotwendigkeit in der Notfallversorgung erheblich an Bedeutung gewinnen. Das Entlassmanagement der Notaufnahme ist mit Blick auf die anstehende Reform zu kurz gedacht, gilt es doch, neben der medizinischen Betreuung zunehmend auch psychosoziale Fragestellungen und Versorgungsproblematiken zu berücksichtigen. Nur so kann eine nachhaltige und passgenaue Versorgung von Patient*innen auch nach dem Aufenthalt in einer Notaufnahme sichergestellt werden. Mit Blick auf die geplante Reform der Notfallversorgung sollte die Beratungskompetenz Sozialer Arbeit einbezogen werden, um die medizinische sowie pflegerische Behandlung zu ergänzen und eine bedarfsgerechte Steuerung insbesondere mit Blick auf psychosoziale Problemlagen und Versorgungsfragen im Sinne des Patientenwohls sicherzustellen.
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