08.07.2021 | Leitthema
Entlassung gegen ärztlichen Rat in Rettungsdienst und Notaufnahme
Erschienen in: Notfall + Rettungsmedizin | Ausgabe 6/2021
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Die „Entlassung gegen ärztlichen Rat“ oder eine „Behandlungsverweigerung“ ist eine regelmäßig in der Notfallversorgung auftretende Konfliktsituation, die sowohl für den Berufsanfänger, aber auch für den Erfahrenen eine Herausforderung darstellt. Das Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Körper gehört zum Kernbereich der verfassungsrechtlich geschützten „Würde und Freiheit des Menschen“. Eine Einwilligungsfähigkeit des Patienten ist die Voraussetzung für die Zustimmung oder Ablehnung einer medizinischen Maßnahme. Eine medizinisch unvernünftige Entscheidung bedeutet dabei nicht, dass der Patient nicht einwilligungsfähig ist. Es besteht eine gesetzliche Aufklärungspflicht. Die Aufklärung ist eine ärztliche Aufgabe und kann nicht auf nichtärztliches Personal delegiert werden. Die Aufklärung muss adressatenorientiert, verständlich und auf laienhafter Basis erfolgen. Dabei gilt: Was nicht dokumentiert wurde, wurde auch nicht durchgeführt. Eine gute Dokumentation ist ein entscheidender Faktor bei rechtlichen Auseinandersetzungen. Eine gesetzliche Betreuung kann unterschiedliche Bereiche betreffen. Eine Betreuung schließt nicht automatisch die Gesundheitssorge und das Aufenthaltsbestimmungsrecht ein. Auch Patienten mit einer Betreuung können einwilligungsfähig sein. Im Rettungsdienst muss die Notwendigkeit der Hilfe und die Einwilligungsfähigkeit festgestellt werden.
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