Die verschiedenen Straftatbestände gegen die sexuelle Selbstbestimmung sind im deutschen Strafrecht im 13. Abschnitt des Strafgesetzbuches niedergelegt. Die Autorin beschreibt im vorliegenden Text zunächst grundlegende rechtliche Begriffe, die zum Verständnis des Strafrechts notwendig sind. Danach erfolgen Ausführungen zu den verschiedenen Strafrechtsparagrafen sowie zu Bedingungen ihrer praktischen Anwendung im Strafrecht.