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22.09.2022 | Sars-CoV-2 | Nachrichten

Einrichtungsbezogene Impfpflicht

BW verzichtet weitgehend auf Kontrolle der Drittimpfung

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Baden-Württemberg schließt sich dem bayrischen Vorstoß an. Ab Oktober brauchen nur neu angestellte Mitarbeiter*innen in Gesundheitseinrichtungen einen Nachweis über eine Drittimpfung.

Impfausweis © Dwi Anoraganingrum / Geisler-Fotopress / picture allianceEinrichtungsbezogene Impfpflicht: Baden-Württemberg kippt die erneute Kontrolle der Impfnachweise der Beschäftigten. 

Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen müssen in Baden-Württemberg keine dritte Impfung nachweisen, wenn sie vor dem 1. Oktober 2022 eingestellt worden sind. Das teilte der Landesgesundheitsminister Manne Lucha am Dienstag mit. Damit sollen Einrichtungen und Gesundheitsämter vor „nochmaligem massivem bürokratischen Aufwand“ geschützt werden, heißt es zur Begründung.

Ab Oktober treten mit einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes strengere Regelungen in Kraft. Dann gelten nur noch dreifach gegen Corona geimpfte Personen beziehungsweise mindestens zweifach Geimpfte mit überstandener Infektion als vollständig immunisiert. Für Baden-Württemberg stellt Lucha klar: „Nur Personen, die neu eingestellt werden sollen, müssen ab dem 1. Oktober den Leitungen der Einrichtungen einen Nachweis vorlegen, der den dann geltenden strengeren Anforderungen genügt.“

Pragmatisches Vorgehen

Dieses „pragmatische Vorgehen“ erspare den Einrichtungsleitungen Arbeit und trage dazu bei, die medizinisch-pflegerische Versorgung von Patient*innen und Pflegebedürftigen sicher zu stellen. Auch die Gesundheitsämter könnten sich dann verstärkt um den Schutz der vulnerablen Gruppen, beispielsweise durch die Beratung der Einrichtungen, kümmern.

Mit der Entscheidung des Gesundheitsministeriums folgt Baden-Württemberg der Regelung im Nachbarland Bayern. (ne)

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