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12.09.2022 | Sars-CoV-2 | Nachrichten

Einrichtungsbezogene Impfpflicht

Bayern: Booster-Abfrage nur für neue Beschäftigte

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Bayern verfolgt bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht einen eigenen Kurs. Die strengeren Anforderungen an den Immunitätsnachweis ab Oktober sollen nur für neu angestellte Beschäftigte gelten. Für alle anderen bleibt es beim Alten.

Impfung Pflegepersonal © Marijan Murat / dpa / picture allianceDie strengeren Anforderungen an den Immunitätsnachweis ab Oktober bedeuten aus Sicht von Bayerns Gesundheitsminister Holetschek vor allem eines: noch mehr Bürokratie.

Schon mehrmals habe er die Bundesregierung aufgefordert, die zum Jahresende ohnehin auslaufende einrichtungsbezogene Impfpflicht auszusetzen, erklärte Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek am Samstag. „Doch die Berliner Ampel bleibt stur -  obwohl die Beschäftigten ab dem 1. Oktober noch mehr belastet werden.“

Dann greifen bundesweit verschärfte Regeln, die eine erneute Abfrage des Impfstatus erforderlich machen. Als vollständig geimpft gelten Personen ab Oktober nur nach der dritten Corona-Impfung bzw. bei zwei nachgewiesenen Impfungen plus einem Genesenennachweis.

Das bedeute großen Aufwand für die Betroffenen, die Einrichtungen und Unternehmen sowie für die Gesundheitsämter, die ohnehin bereits stark belastet seien, so Holetschek.

Entlastung für Einrichtungen und Mitarbeitende

Zwar könne Bayern die verschärften Nachweispflichten für Beschäftigte nicht generell aussetzen, räumte der Gesundheitsminister ein. Nach Prüfung der Rechtslage würden die verschärften Anforderungen aus Sicht des Ministeriums nur für Personen gelten, die ab dem 1. Oktober neu in einer der Impfpflicht unterliegenden Einrichtung tätig werden.

Holetschek unterstrich: „Das heißt: Wer seine Tätigkeit bereits vor dem 1. Oktober aufgenommen hat, für den bleibt alles beim Alten.“ Das sei eine massive Entlastung für Mitarbeitende, Einrichtungen und Gesundheitsämter.

Ziel müsse es sein, vor allem die Menschen, die in den Einrichtungen arbeiten, nicht noch weiter mit "aberwitziger Bürokratie" zu lähmen. Versorgungssicherheit habe oberste Priorität.

DKG: Andere Bundesländer sollen dem Beispiel Bayerns folgen

Zustimmung kommt von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Da Bundesgesundheitsminister Lauterbach nicht bereit gewesen sei, im Rahmen der Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes eine bundesweite Regelung zu treffen, seien jetzt die Länder gefordert, heißt es.

DKG-Chef Gerald Gaß: „Es muss verhindert werden, dass ab 1. Oktober erneut der Impfstatus aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitswesen überprüft werden muss.“ Neben dem „unglaublichen bürokratischen Aufwand“ sieht Gaß vor allem auch keine faktische Begründung mehr für die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Dabei berief er sich auf Aussagen des Bundesgesundheitsministers. Dieser habe selbst vor Kurzem betont, dass die derzeitige Impfung nicht vor Ansteckung schütze, allenfalls die vierte Dosis und auch dann nur für einen kurzen Zeitraum. Das zentrale Argument für die Impfpflicht fällt aus Sicht von Gaß damit weg. Der DKG-Vorstandsvorsitzende rief die anderen Bundesländer daher auf, der bayerischen Initiative zu folgen. (ne)

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