Die Therapieempfehlungen machen deutlich, dass das Abwenden eines schweren Verlaufs einer COVID-19-Infektion bereits in der Frühphase der Erkrankung stattfinden sollte [1].
Robert Kneschke / Zoonar / picture alliance (Symbolbild mit Fotomodellen)
Die Viruslast steigt gerade in den ersten Tagen der Erkrankung, der viralen Vermehrungsphase, rasant [1,2,3]. Antivirale Medikamente zielen in dieser Phase darauf ab, die Vermehrung des Virus im Körper zu hemmen [4]. Etwas zeitversetzt, wenn die Viruslast ihren Höhepunkt überschritten hat, beginnt die inflammatorische Phase [1]. Jetzt können sich Entzündungen in verschiedenen Organen manifestieren und Komplikationen auftreten [5]. Der Zustand der Erkrankten verschlechtert sich möglicherweise deutlich. Hospitalisierungen mit Sauerstoffgabe sowie die Verabreichung entzündungshemmender Mittel können notwendig sein [1].
Je früher, desto besser
Studienergebnisse zeigen, dass antivirale Medikamente das Risiko schwerer Verläufe einer COVID-19-Erkrankung in den Risikogruppen deutlich reduzieren können: Unter deren Gabe können Hospitalisierungen oder Todesfälle signifikant gesenkt werden, wenn der Therapiebeginn innerhalb von wenigen Tagen nach Symptombeginn einsetzt [4]. Eines dieser antiviralen Medikamente ist beispielsweise ein Kombinationspräparat aus Nirmatrelvir und Ritonavir.
Nirmatrelvir ist ein oraler Inhibitor der viralen „main protease“ (Mpro,
auch bekannt als 3CL Protease). Er spaltet die Polyproteinketten des Virus auf. Dies hat zur Folge, dass sich der Erreger nicht weiter vermehren kann [6]. Der zweite Bestandteil Ritonavir wirkt als Verstärker, in dem er den Abbau von Nirmatrelvir verlangsamt [7,8]. Dieser Mechanismus macht deutlich: Ein zügiger Therapiebeginn zählt! Im Idealfall beginnt die Einnahme von antiviralen Medikamenten so schnell wie möglich, sobald die Diagnose durch einen positiven Corona-Test bestätigt ist [7].
Medikamentenplan checken
Oft stehen bei der zu behandelnden Person auch Standardtherapeutika auf der Medikationsliste, die ein Wechselwirkungspotential mit dem antiviralen Medikament haben können [7]. Im Hinblick auf das beschriebene Kombinationspräparat liegt dies aber nicht an dem Hauptwirkstoff Nirmatrelvir, sondern an der zweiten Substanz, dem Ritonavir. Denn es verlangsamt nicht nur den Abbau des Hauptwirkstoffs, sondern kann auch die Konzentration bestimmter Komedikamente erhöhen. Zur schnellen Therapie-Einleitung sollte deshalb der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt der aktuelle Medikamentenplan der erkrankten Person vorliegen. Sie oder er prüft dann u.a. ob eine mögliche Kontraindikation vorliegt, oder mögliche Dosisanpassungen oder das kurzfristige Absetzen der sonstigen Medikation möglich ist [9]. Mögliche Wechselwirkungen sind oft gut steuerbar und nicht zwingend als Kontraindikationen einer antiviralen Therapie zu bewerten [7,9,10,11].
Fazit
Es stehen antivirale Medikamente zur Verfügung, die bei guter Verträglichkeit schwere Krankheitsverläufe mit Hospitalisierungen und Todesfällen signifikant reduzieren können [4]. Die aktuelle S3-Leitlinie [4] empfiehlt eine antivirale Therapie bei COVID-19, um das Risiko schwerer Verläufe und deren Folgen zu senken [12]. Über den Erfolg entscheidet dabei der frühzeitige Beginn der Therapie.
Autorin: Birke Dikken