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Erschienen in: Pflegezeitschrift 1-2/2020

01.01.2020 | Politik & Management

Politik & Management

Erschienen in: Pflegezeitschrift | Ausgabe 1-2/2020

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Auszug

Im neuen Pflegeberufegesetz sind erstmalig der Pflege vorbehaltene Tätgikeiten definiert. Sie dürfen ausschließlich von Pflegefachpersonen mit dreijähriger abgeschlossener Ausbildung oder akademisch ausgebildeten Fachkräften mit entsprechendem Abschluss übernommen werden. Vorbehaltene Tätigkeiten nach § 4 PflBG sind die Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs, die Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses sowie die Analyse, Evaluation, Sicherung und Entwicklung der Pflegequalität. Nicht zu den Vorbehaltsaufgaben gehört die Durchführung der Pflege. Sie kann somit übertragen werden, beispielsweise an Pflegefachhelfer. (SK)
Metadaten
Titel
Politik & Management
Publikationsdatum
01.01.2020
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
Pflegezeitschrift / Ausgabe 1-2/2020
Print ISSN: 0945-1129
Elektronische ISSN: 2520-1816
DOI
https://doi.org/10.1007/s41906-019-0230-0

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