01.01.2020 | Außerklinische Intensivpflege | Pflege Management | Ausgabe 1-2/2020

Gesetzeslage der außerklinischen Intensivpflege
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Zusammenfassung
Der Gesetzgeber plant ein Reha- und Intensivpflegestärkungsgesetz, um einerseits die Qualität in der Intensivpflege zu verbessern und andererseits bestehende finanzielle Be- lastungen der Betroffenen abzubauen. Ob letzteres allein durch die Schaffung eines eigenständigen Leistungsanspruchs auf Intensivpflege erreicht werden kann, erscheint zweifelhaft. Die geplante Einschränkung des Wahlrechts der Betroffenen bleibt umstritten.