01.01.2020 | Rechtsfragen | Pflege Management
Gesetzliche Unfallversicher-ung hilft auch Arbeitgebern
Erschienen in: Pflegezeitschrift | Ausgabe 1-2/2020
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Die Gesetzliche Unfallversicherung reguliert im Versicherungsfall Personenschäden bei Verletzten, deren Angehörigen oder Hinterbliebenen. Geregelt ist sie im Sozialgesetzbuch (SGB VII). Die Beiträge werden ausschließlich von Unternehmen entrichtet. Versichert sind neben den Arbeitnehmern des jeweiligen Unternehmens auch selbständig, unentgeltlich bzw. ehrenamtlich tätige Personen im Gesundheitswesen oder in der Wohlfahrtspflege. Dabei gehen die Leistungen der GUV wesentlich weiter als die der gesetzlichen Krankenversicherung.
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