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Integrität wahren - gewissenhaft abwägen

  • 01.03.2024
  • Pflege Management
Erschienen in:

Zusammenfassung

Trotz vielfach klarer rechtlicher Vorgaben (z.B. im Zusammenhang mit freiheitsbeschränkenden/-entziehenden Maßnahmen, Umgang mit Einwilligungsunfähigkeit) und eindeutigen, ethisch kodifizierten Orientierungsdirektiven professionellen Pflegehandelns (wie der Respekt vor der Autonomie, das Prinzip der Gerechtigkeit im ICN-Ethikkodex) kommt es im pflegeberuflichen Handeln immer wieder zu komplexen moralischen Entscheidungen, die eine situative ethische Reflexion einfordern. Die Abwägungen gehen mit einer Gewissensentscheidung einher, getroffene Entscheidungen sind vor dem eigenen Gewissen zu verantworten oder können Gewissensbisse auslösen. Hinsichtlich des Schutzes der moralischen Integrität sind der Gewissensvorbehalt - das heißt die Verweigerung aus Gewissensgründen - und der Umgang mit Gewissenskonflikten bedeutsame Themen für Pflegefachpersonen, Pflegepraxis und Pflegeethik.
Titel
Integrität wahren - gewissenhaft abwägen
Verfasst von
Prof. Dr. phil. habil. Annette Riedel
Dr. rer. med. Anna-Henrikje Seidlein
Karen Klotz
Publikationsdatum
01.03.2024
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
Pflegezeitschrift / Ausgabe 4/2024
Print ISSN: 0945-1129
Elektronische ISSN: 2520-1816
DOI
https://doi.org/10.1007/s41906-024-2580-5
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