Zusammenfassung
Mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz wurde ein Rechtsanspruch auf eine am Case Management orientierte Pflegeberatung (§ 7a SGB XI) gesetzlich festgelegt. Anspruch darauf haben Personen, die Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten, diese beantragt haben und bei denen ein erkenn barer Hilfebedarf besteht. Die Pflegeberatung soll unabhängig, neutral und kostenfrei von Mitarbeitern der Pflege- und Krankenkassen erbracht werden. Deren Inanspruchnahme ist freiwillig. Ein Anspruch besteht für gesetzlich und privat versicherte Personen. Die Ausführung der Pflegeberatung erfolgt unterschiedlich. Gesetzlich Versicherte suchen Pflegestützpunkte auf, für die sich die meisten Bundesländer entschieden haben. Auf Landesinitiative wurden dort Pflegestützpunkte aufgebaut, um die bisherigen Beratungsangebote zu erweitern. Für privat Versicherte gibt es ein telefonisches Beratungsangebot und bei Bedarf eine persönliche Pflegeberatung vor Ort. 2008 hat sich die Firma COMPASS gegründet. Sie bietet für alle privaten Kranken- und Pflegeversicherungen eine bundeseinheitliche Pflegeberatung an.