Zusammenfassung
Das „Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland“ vom 01.12.2015 eröffnet Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe, ihre Bewohner bei der Erstellung einer vorausschauenden, individuellen Gesundheitlichen Versorgungsplanung zu begleiten. Dabei sollen durch Advance Care Planning (ACP), als assoziierte konzeptionelle Alternative, die bisherigen Schwächen in der Erstellung, der Berücksichtigung und Umsetzung von herkömmlichen Patientenverfügungen überwunden werden. Vorausplanungen für den Fall der Einwilligungsunfähigkeit tangieren auch das professionelle Pflegehandeln und die Entscheidungen im pflegeberuflichen Alltag. Pflegende werden einerseits mit den Inhalten der Vorausplanungen konfrontiert, zugleich sind die darin festgelegten Entscheidungen bedeutsam für pflegebezogene Entscheidungen. Der Beitrag fokussiert die Erstellung der Vorausplanungen sowie die damit verbundenen ethischen Dimensionen und möglichen ethischen Konfliktfelder.