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11.09.2017 | Ethik | Nachrichten

Dokumentation der Therapiebegrenzung

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Immer wieder stellt sich auf Intensivstationen die ethisch schwierige Frage einer Therapiebegrenzung. Ein Dokumentationsbogen soll jetzt Hilfestellung geben.

Veröffentlicht wurde der Dokumentationsbogen von der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN). An der Entwicklung beteiligt waren u.a. Medizinethiker, Medizinrechtler, Anästhesisten, Internisten, Pädiater und Palliativmediziner.

© Oliver Berg / dpa/Inw

In bestimmten Fällen könne es sinnvoll sein, die Intensivbehandlung zu begrenzen, so die beteiligten Fachgesellschaften. Beispielsweise dann, wenn das Überleben eines Patienten nur um den Preis einer dauerhaften schweren Einschränkung seiner Lebensqualität sichergestellt werden kann.

„Unsere Vorlage zur Dokumentation der Therapiebegrenzung hilft, die Problematik präzise und strukturiert anzugehen. Bisher gab es dafür keine standardisierte Form“, erklärt Professor Uwe Janssens, Sprecher der DIVI-Sektion Ethik. Dadurch sei es leichter, dem Patientenwillen in Notfallsituationen zu entsprechen, im Team fair miteinander umzugehen und auch das Vertrauen zwischen allen Beteiligten zu fördern. Einmal ausgefüllt und in der Patientenakte abgelegt, sorge die Dokumentation schnell für Klarheit in den Versorgungstrukturen einer Klinik.

Einfach und klar strukturiert

Die Dokumentationsvorlage besteht aus drei Teilen. In Teil 1 können Maßnahmen angekreuzt werden, die beim Patienten nicht oder nicht mehr durchgeführt werden sollen. In Teil 2 werden die Gründe für die Therapiebegrenzung erfasst, beispielweise wenn keine Indikation vorliegt oder der Patient oder ein Bevollmächtigter die angeordnete Maßnahme ablehnt. Gültig wird die Vorlage schließlich durch die Unterschriften des behandelnden Facharztes sowie eines Vertreters aus dem Pflegeteam.

„Wir empfehlen, das Dokument an die jeweiligen lokalen Begebenheiten der Klinik anzupassen. Das ärztliche und pflegerische Personal braucht zudem zur Einführung eine angemessene Schulung“, betont Professor Janssens. Hier müssten die Ethik-Kommissionen vor Ort tätig werden.

Den Dokumentationsbogen finden Sie hier: http://divi.de/empfehlungen/therapiezielbegrenzung.html

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