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Erschienen in: Notfall +  Rettungsmedizin 2/2005

01.03.2005 | Weiterbildung · Fortbildung

Unterbringung nach den Landesunterbringungsgesetzen

verfasst von: G. Dodegge

Erschienen in: Notfall + Rettungsmedizin | Ausgabe 2/2005

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Zusammenfassung

Die Unterbringung psychisch kranker Menschen gegen oder ohne ihren Willen in einem geschlossenen Krankenhaus(teil) darf nach Artikel 104 des Grundgesetzes nur auf der Grundlage eines Gesetzes und entsprechender richterlicher Entscheidung erfolgen. Eine solche gesetzliche Grundlage zur Unterbringung stellen die in jedem Bundesland existierenden Landesunterbringungsgesetze dar. Sie ermöglichen eine Unterbringung zur Abwehr einer Eigen-, aber auch Fremdgefährdung. Die einzelnen Landesunterbringungsgesetze weisen unterschiedliche Ausgestaltungen auf, die in der praktischen Umsetzung letztlich nicht zu gravierenden Unterschieden führen. Das gerichtliche Verfahren, das bundesweit einheitlich geregelt ist, ermöglicht in Eilfällen einstweilige Unterbringungsanordnungen. Zudem kann nach allen Landesgesetzen bereits vor einer Gerichtsentscheidung in Notfällen eine sofortige, behördliche Unterbringung erfolgen. Inhaltlich verlangen die Landesunterbringungsgesetze das Vorliegen einer Erkrankung mit daraus resultierender Eigen- und/oder Fremdgefährdung.
Fußnoten
1
Neben den zuständigen Behörden bzw. der Polizei sind in Baden-Württemberg, Bayern und Bremen auch die jeweilige Unterbringungseinrichtung für bereits dort befindliche Patienten befugt.
 
2
Vor der Durchführung der sofortigen Unterbringung soll aber ein in der Psychiatrie erfahrener Arzt der zuständigen Behörde eine weitere Untersuchung vornehmen.
 
Literatur
1.
Zurück zum Zitat BayObLG (Bayrisches Oberstes Landgericht), NJW 2000: 881 BayObLG (Bayrisches Oberstes Landgericht), NJW 2000: 881
3.
Zurück zum Zitat Dodegge G, Zimmermann W (2003) PsychKG/NRW, Praxiskommentar, 2. Aufl. Boorberg, Stuttgart Dodegge G, Zimmermann W (2003) PsychKG/NRW, Praxiskommentar, 2. Aufl. Boorberg, Stuttgart
4.
Zurück zum Zitat Marschner R, Volckart B (2001) Freiheitsentziehung und Unterbringung, 4. Aufl. S 100f, 111 Marschner R, Volckart B (2001) Freiheitsentziehung und Unterbringung, 4. Aufl. S 100f, 111
5.
Zurück zum Zitat OLG Hamm, Beschluss 30.4.2001, Az. 15 W 83/01 OLG Hamm, Beschluss 30.4.2001, Az. 15 W 83/01
Metadaten
Titel
Unterbringung nach den Landesunterbringungsgesetzen
verfasst von
G. Dodegge
Publikationsdatum
01.03.2005
Verlag
Springer-Verlag
Erschienen in
Notfall + Rettungsmedizin / Ausgabe 2/2005
Print ISSN: 1434-6222
Elektronische ISSN: 1436-0578
DOI
https://doi.org/10.1007/s10049-005-0722-x

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