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04.12.2023 | Online-Artikel

Tele-Health: Digitale Lösungen zum medizinischen COVID-19-Management

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Mit dem „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“ (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG), das am 19. Dezember 2019 in Kraft getreten ist, wurde in Deutschland unter anderem der Weg für die Nutzung von Gesundheits-Apps und Videosprechstunden geebnet. Die Aufklärung für eine Videosprechstunde kann seitdem online, also im Rahmen der Videosprechstunde selbst stattfinden und muss nicht mehr im Vorfeld erfolgen [1].

Videosprechstunden als Alternative zu Arztbesuchen

Videosprechstunden können eine gute Alternative zu Arztbesuchen sein. Sie ersparen lange Anfahrtswege und Wartezeiten in Praxen und sind gerade auch bei akuten Infektionen ideal. So können auch pflegebedürftige und nicht-mobile Menschen bequem und bestmöglich betreut werden. Ein weiterer Vorteil ist, dass mittels Videokonsultationen unnötige Notaufnahme- und Praxisbesuche bereits im Vorfeld vermieden werden können. Meist steht für Videosprechstunden eine größere Auswahl an Ärztinnen und Ärzten zur Verfügung. Dadurch kann auch Patientinnen und Patienten in ländlichen Gebieten ein schnellerer und unkomplizierterer Zugang zu medizinischer Beratung geboten werden. Und auch für Folgeverordnungen ist beispielsweise kein Praxisbesuch mehr notwendig, da ein Videogespräch oft ausreicht [2].

Der Weg zur Videosprechstunde ist einfach, wenn die technischen Voraussetzungen gegeben sind und ein geschützter Raum zur Verfügung steht. Die Arztpraxis vergibt in der Regel den Termin für die Videosprechstunde, die Internetadresse des Videodienstanbieters und den Einwahlcode für die Sprechstunde. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, ist es sinnvoll, sich bereits fünf bis zehn Minuten vor dem eigentlichen Termin beim Videodienst einzuwählen und die persönlichen Daten bereitzuhalten. Gegebenenfalls müssen auch die Versicherungsdaten übermittelt werden, z. B. durch das Vorzeigen der Versichertenkarte in die Kamera, die dann automatisch eingelesen wird. Beim Einwählen müssen Patientinnen und Patienten ihren vollständigen Namen angeben. Nach einem kurzen Techniktest werden sie dann in einen digitalen Wartebereich weitergeleitet, von dem aus die Ärztin oder der Arzt sie dann aufrufen wird. Während des Videoanrufs kann das Arzt-Patienten-Gespräch dann wie gewohnt stattfinden [2,3].

Die „COVID-19-Teleberatung“ 

Sollte eine Bewohnerin oder ein Bewohner einer Pflegeeinrichtung an COVID-19 erkranken und keine Ärztin oder Arzt erreichbar sein, kann sich das Pflegepersonal über die „COVID-19-Teleberatung“ kostenlos innerhalb von 24 Stunden per Videokonsultation zu medizinischen Fragen beraten lassen. Über das Online-Terminvergabe-Tool kann eine leitliniengerechte Beratung durch unabhängige Ärztinnen und Ärzte zu COVID-19 stattfinden. Diese prüfen sowohl die Behandlungsmöglichkeiten als auch die Therapiefähigkeit und den Medikationsplan der Patientinnen und Patienten. So kann die Gefährdung einer Patientin oder eines Patienten für einen schweren COVID-19-Verlauf zügig abgeschätzt und gegebenenfalls die Indikation für eine antivirale Therapie gestellt werden. Im Anschluss an das Beratungsgespräch kann bei einer ärztlichen Kollegin oder einem ärztlichen Kollegen online ein Termin vereinbart werden, um eine mögliche Therapie dann entsprechend zu verordnen. Das Angebot richtet sich sowohl an das Pflegefachpersonal als auch an Ärztinnen und Ärzte sowie Patientinnen und Patienten [4]. 
 

Der COVID-19 Risiko- und Therapiescreener „Charlie“

Patientinnen und Patienten ist häufig nicht bewusst, dass sie ein erhöhtes Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf haben [5]. Der COVID-19 Risiko- und Therapiescreener „Charlie“ von ADA unterstützt Nutzerinnen und Nutzer dabei, herauszufinden, ob sie tatsächlich ein erhöhtes Risiko haben. Sie erhalten nach aktuellen Empfehlungen eine fundierte Einschätzung des COVID-19-Verlaufs und Handlungsempfehlungen, die ihnen beispielsweise eine Testung auf SARS-CoV-2 nahelegen oder sie über mögliche Behandlungsoptionen aufklären. Das Tool ist in der EU als Medizinprodukt zertifiziert und sowohl online über die Ada-Website als auch die Ada Health App kostenfrei verfügbar [6].

Fazit: Tele-Health-Angebote können gerade auch im Hinblick auf Infektionen mit SARS-CoV-2 sehr hilfreich sein. Videokonsultationen reduzieren das Ansteckungsrisiko, da Patientinnen und Patienten nicht zur Vorstellung in die Arztpraxis gehen müssen. Außerdem können sie binnen kurzer Zeit zu einer schnellen Einschätzung der Situation und zum Einleiten einer möglichen Therapie verhelfen [2,3,4,6]. Digitale Lösungen sind deshalb ideal dazu geeignet, das COVID-19-Management in Langzeitpflegeeinrichtungen maßgeblich zu unterstützen.
 

Autorin: Birke Dikken

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Literatur

[1] BGM. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/digitale-versorgung-gesetz.html. Zuletzt abgerufen am 20.11.2023
[2] SGW. Online zum Arzt: Wie funktioniert die Videosprechstunde? 2021. https://www.stiftung-gesundheitswissen.de/gesundes-leben/patient-arzt/wie-funktioniert-die-videosprechstunde. Zuletzt abgerufen am 20.11.2023
[3] KBV. Videosprechstunde: telemedizinisch gestützte Betreuung von Patienten. 2023. https://www.kbv.de/html/videosprechstunde.php. Zuletzt abgerufen am 20.11.2023;
[4] www.covid19-teleberatung.de. Zuletzt abgerufen am 20.11.2023
[5] RKI. COVID-19-Therapieempfehlungen: Interaktive Orientierungshilfe für Ärztinnen und Ärzte. Verfügbar unter: https://www.dgiin.de/covriin/index.html#/. Zuletzt abgerufen am: 20.11.2023.
[6] ADA. https://ada.com/de/covid/risiko-und-therapiescreener/?mtm_source=ada&mtm_medium=print&mtm_content=patient_flyer_pfizer_distributed. Zuletzt abgerufen am 20.11.2023

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