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22.03.2018 | Stationär | Nachrichten

Heimaufsicht schafft vorgeschriebene Prüfungen nicht

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Die Heimaufsicht kommt Recherchen von NDR und MDR zufolge in vielen Teilen Deutschlands ihrer Kontrollpflicht von Pflegeeinrichtungen nicht nach. Demnach erreichte Hamburg im Jahr 2017 nur eine Prüfquote von 22 Prozent.

Frau läuft mit Rollator durch ein Pflegeheim (Symbolfoto) © Peter Atkins / Fotolia

Wie das NDR Politikmagazin „Panorama 3“ gestern berichtete, seien im Jahr 2017 beispielsweise in Kiel nur 15 von 27 Heimen einer Regelprüfung durch die Heimaufsicht unterzogen worden. Das entspricht einer Prüfquote von 55 Prozent. In Hamburg war der Befund mangelnder Kontrolle noch erheblicher. 2016 habe die Prüfquote gerade einmal 8 Prozent betragen, 2017 wurden nur 22 Prozent der Heime mit einer Regelprüfung kontrolliert. Als Begründung für die mangelnden Kontrollen wurde die hohe Zahl anlassbezogener Prüfungen genannt, mit denen die Heimaufsichten auf akute Beschwerden reagieren. Darüber hinaus mangele es an Personal. In Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern schaffen die Heimaufsichten hingegen ihre vorgeschriebenen Prüfungen.

Recherchen des MDR-Magazins „exakt“ zeichnen für Sachsen ein ähnliches Bild: Demnach erreichte die Heimaufsicht in dem Bundesland 2017 nur eine Kontrollquote von knapp 57 Prozent. Dadurch seien 453 stationäre Pflegeeinrichtungen unkontrolliert geblieben. Als Erklärung gab die sächsische Heimaufsichtsbehörde Zeitmangel an.  In Sachsen-Anhalt und Thüringen erreichten die Heimaufsichtsbehörden zuletzt hingegen eine Quote von über 80 Prozent.

Heimaufsicht kann auch sanktionierend eingreifen

Gemäß den Heimgesetzen der Länder muss die Heimaufsicht pro Jahr gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen in Pflegeheimen vornehmen. Als staatliche und unabhängige Prüf- und Kontrollinstanz soll sie überwachen, dass die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden, aber auch die Qualität der Betreuung und Pflege in der jeweiligen Einrichtung sicherstellen.

Daneben prüft auch der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) im Auftrag der Pflegekassen, ob in den Pflegeeinrichtungen die vertraglich vereinbarten Pflegeleistungen erbracht werden. Im Gegensatz zum MDK kann die Heimaufsicht bei Mängeln in den Heimen als staatliche Behörde auch sanktionierend eingreifen. Die möglichen Maßnahmen reichen von Beratungen über Anordnungen über Aufnahmestopps bis hin zu Schließungen.

Hier geht es zum NDR-Beitrag: www.ndr.de

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