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02.12.2020 | Sars-CoV-2 | Nachrichten

Wie wird Weihnachten 2020?

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Weihnachten geborgen in Erinnerungen und aufgefangen in Ritualen – wie schaffen es Pflegende in diesem besonderen Jahr für ihre Bewohner die Advents- und Weihnachtszeit zu gestalten und dabei die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes zu beachten? Wir fragten in Pflegeeinrichtungen, was dort geplant ist.

„In diesem Jahr wird die Advents- und Weihnachtszeit anders sein. Corona mit den nötigen Abstand- und Hygieneregeln verhindert vieles. Dennoch werden wir auch unter diesen Rahmenbedingungen – wenn auch diesmal leider ohne Kita-Kinder – mit der sozialen Betreuung zusammen Weihnachtsgebäck backen und das Haus weihnachtlich schmücken“, so Beate Dickhut und Daniela Gschwind, Haus der Pflege St. Pirmin in Maikammer, Liebenau Leben im Alter gemeinnützige GmbH.

Auch im Caritas-Altenzentrum St. Josef, Caritasverband Düsseldorf e.V. hat man sich Gedanken gemacht. Einrichtungsleiter Tino Gaberle: „Weihnachten ist ein Fest, an dem die Familie zusammenkommt. So organisieren wir unter normalen Umständen am Heiligen Abend ein festliches Buffet für Bewohnerinnen und Bewohner sowie deren Angehörige. In diesem Jahr wird dies leider nicht möglich sein. Neben den spirituellen Angeboten, wie Andachten und seelsorgerische Begleitung, finden die Feierlichkeiten in kleinen Gruppen innerhalb der Wohnbereiche statt – sofern diese dann überhaupt noch zulässig sein sollten.“ Die komplette Umfrage finden Sie hier.

Welche Maßnahmen der Infektionsschutz während der Pandemie erfordert, welche Verantwortlichkeiten es in Pflegeeinrichtungen gibt, beschreibt unser Autor Konstantin Weinholz, Fachanwalt für Medizinrecht. Er sagt: „Auch wenn bei der aktuellen Covid-19-Pandemie gern von Wellen gesprochen wird – wir sind mittendrin und viel spricht dafür, dass das noch lange so bleibt. Genauso wie medizinisch viel gelernt wird, müssen sich alle Beteiligten in der Pflege über tatsächliche und rechtliche Vorgaben des Infektionsschutzes und juristische Konsequenzen im Falle einer Erkrankung oder gar des Todes einer pflegebedürftigen Person im Klaren sein.“ Den kompletten Beitrag finden Sie hier.

Wie verbindlich die Empfehlungen und Regeln zum Infektionsschutz sind und was passiert, wenn Pflegende dagegen verstoßen, können Sie in der aktuellen HEILBERUFE lesen. (how)

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