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15.11.2022 | Sars-CoV-2 | Nachrichten

Vier Bundesländer lockern Corona-Absonderungsregeln  

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Eine Initiative aus vier Bundesländern ist vorgeprescht: Hessen, Bayern, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein kündigten am Freitag gemeinsam an, die Verpflichtung zur Isolation für Corona-positiv getestete Menschen abschaffen zu wollen. Der Vorstoß stößt auf ein gemischtes Echo.  

Schnelltest Corona © Bodo Schackow / dpa / picture allianceIn Hessen, Bayern, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein soll die Isolationspflicht bei positivem Corona-Test schon bald entfallen.

Wie die vier Bundesländer mitteilten, wollen sie die Corona-Absonderungsregeln "zeitnah" ändern. Man befinde sich am Übergang zur Endemie. Daher bedürfe es neuer Regelungen. Der Gesundheitsminister von Baden-Württemberg, Manne Lucha (Grüne) erklärte: „Wir läuten eine neue Phase im Umgang mit der Pandemie ein. Es ist Zeit, den Menschen wieder mehr Eigenverantwortung zu übertragen.“

Zurückgehende Infektionszahlen, eine wirksame Schutzimpfung, eine Basisimmunität innerhalb der Bevölkerung von mehr als 90%, in der Regel keine schweren Krankheitsverläufe sowie wirksame antivirale Medikamente werden von den Ländern als Argumente angeführt, diesen Schritt zeitnah zu gehen.

An Stelle der generellen Isolationspflicht für positiv Getestete sollen angepasste verpflichtende Schutzmaßnahmen und „dringende Empfehlungen“ treten. Dazu zählt beispielsweise eine Maskenpflicht im Freien, wenn kein Mindestabstand von 1,5m eingehalten werden kann.

Die Bundesländer berufen sich bei ihrem Vorstoß unter anderem auf Erfahrungen aus Nachbarländern wie Österreich, wo seit dem Sommer „absonderungsersetzende“ Schutzmaßnahmen gelten. Negative Erkenntnisse seien nicht bekannt.

Mitarbeitende und vulnerable Menschen schützen

Aus der professionellen Pflege kommen zu diesen Plänen warnende Stimmen. „Für uns steht der Schutz von vulnerablen Menschen im Vordergrund“, erklärte am Montag DBfK-Präsidentin Christel Bienstein. Infizierte Mitarbeitende, Ehrenamtliche oder Besucher*innen – auch ohne Symptome – sollten nicht in die Einrichtungen, Krankenhäuser oder zu den Menschen mit Pflegebedarf nach Hause kommen, um die Menschen vor Ansteckung zu schützen.“

Wer symptomatisch erkrankt sei, müsse genesen und sich schonen können, um Spätfolgen der Infektion soweit möglich zu vermeiden. „Wir gewinnen nichts, wenn die Mitarbeitenden jetzt trotz Infektion arbeiten sollen und dann durch Spätfolgen dauerhaft ausfallen“, so die DBfK-Präsidentin.

Im Falle einer symptomatischen Erkrankung sei Schonung und Genesung notwendig, um Spätfolgen der Infektion möglichst vorzubeugen. Bienstein betonte: „Wir gewinnen nichts, wenn die Mitarbeitenden jetzt trotz Infektion arbeiten sollen und dann durch Spätfolgen dauerhaft ausfallen.“

„Folgerichtiger Schritt“

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bezeichnete hingegen die Pläne der vier Bundesländer zur Aufhebung der Corona-Isolation als „folgerichtigen Schritt".  Auch wenn ein bundesweit einheitliches Vorgehen sinnvoll erscheine, mache das Vorpreschen der vier Länder vor dem Hintergrund der derzeitigen Corona-Lage Sinn, erklärte der KBV-Vorstandsvorsitzende Andreas Gassen.

In Krankenhäusern, Arztpraxen und Einrichtungen mit erhöhtem Risiko gäbe es mittlerweile gute Hygienekonzepte. Wer sich trotz Corona gesund fühle, sollte zur Arbeit gehen können – und dann beispielsweise eine Maske tragen. So ließen sich zudem personelle Einschränkungen im Bereich der kritischen Infrastruktur verhindern. (ne)

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