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06.09.2022 | Sars-CoV-2 | Nachrichten

Kritik an Booster-Impfungen

Meurer: Corona-Teil-Impfpflicht Relikt aus anderer Zeit

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Heime und Pflegedienste sollen melden, welche ihrer Beschäftigten den Corona-Booster bekommen haben. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste spricht von „reiner Gängelei“.

Besuch im Pflegeheim unter Coronabedingungen © Waltraud Grubitzsch / picture allianceCorona-Hygiene- und Schutzkonzepte in Heimen gelten weiter – Anbieter fordern allerdings ein Aus der Teil-Impfpflicht in den Einrichtungen.

Private Pflegeanbieter haben den Stopp der einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht gefordert. Während immer mehr Landkreise in Deutschland die Teil-Impfpflicht außer Kraft setzten, wolle der Bund die Pflegeeinrichtungen verpflichten, „noch einmal aufwändig den aktuellen Impfstatus ihrer Beschäftigten zu melden“, sagte der Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), Bernd Meurer, am Dienstag.

Im Übrigen sei die einrichtungsbezogene Impfpflicht „weitgehend wirkungslos“ geblieben. Sie wirke wie ein „Relikt aus einer anderen Zeit der Pandemiebekämpfung“, kritisierte Meurer. „Die jetzt anstehende nächste unnötige Abfrage ist reine Gängelei.“ Die Pflege habe andere Dinge zu tun. Die von Bundestag und Bundesrat 2021 beschlossene Teil-Impfpflicht gilt bis Ende dieses Jahres.

Auffrischungsimpfungen häufig in Hausarztpraxen

Laut bpa sollen die bundesweit rund 30.000 Pflegeeinrichtungen nach den geplanten Vorgaben zum Infektionsschutzgesetz den Gesundheitsämtern vor Ort melden, welche Beschäftigte eine Auffrischungsimpfung erhalten hätten, so der bpa. Das führe zu einem „erneut hohen Abfrageaufwand“ in den Einrichtungen. Viele der Drittimpfungen der Pflegebeschäftigten würden in Hausarztpraxen, Informationen dazu lägen dem Arbeitgeber nicht automatisch vor.

Die Ampel hat sich derweil auf Nachbesserungen an ihren Plänen für ein neues IfSG ab 1. Oktober verständigt. Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske in Flugzeugen soll demnach entfallen, nicht aber in Fernzügen. Auch in Krankenhäusern, Arztpraxen und Altenheimen soll das Tragen einer FFP2-Maske Pflicht sein, geht aus Änderungsanträgen zu Formulierungshilfen zum geplanten COVID-19-Schutzgesetz hervor. Die Anträge liegen der Ärzte Zeitung vor. (hom)

Quelle: Ärzte Zeitung

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