Seit dem 4. Juni dürfen Pflegekräfte in Baden-Württemberg wieder mit einer medizinischen Maske arbeiten. Die FFP2-Maskenpflicht für Beschäftigte in Pflege- und Gesundheitseinrichtungen entfällt.
Das geht aus der neuen „Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen“ hervor, die am Freitag, dem 3. Juni, veröffentlicht wurde. Als Grund nennt das Gesundheits- und Sozialministerium sinkende Fallzahlen und eine Impfquote bei den Beschäftigten, die über dem Durchschnitt der Bevölkerung liegt. Einrichtungsträger haben aber die Möglichkeit – falls erforderlich – „weitergehende Schutzmaßnahmen“ anzuordnen.
Besucher brauchen weiter FFP2-Maske
Für Besucherinnen und Besucher gilt in den Einrichtungen dagegen weiterhin die FFP2-Maskenpflicht. Nur bei Kindern und Jugendlichen zwischen 6 und 14 Jahren ist ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz ausreichend. Auch der verpflichtende Nachweis eines negativen Corona-Schnelltests für Besucher bleibt bestehen. (ne)