Die Corona-Prämie soll nun auch an Pflegekräfte in Kliniken ausgezahlt werden. Insgesamt stehen 100 Millionen Euro dafür zur Verfügung. Profitieren werden davon nach Ansicht der Pflegeverbände jedoch zu wenige.
Im Gesundheitsausschuss des Bundestages wurde gestern der Gesetzentwurf zum Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) diskutiert. Dabei ging es auch um Details zur Zahlung eines Corona-Bonus für die Pflegekräfte in Kliniken. Ein entsprechendes Konzept hatten GKV-Spitzenverband und Deutsche Krankenhausgesellschaft Anfang September vorgelegt.
„Es ist zu begrüßen, dass mit monatelanger Verzögerung nun auch Pflegende in Krankenhäusern eine Corona-Prämie erhalten sollen und diese schnell umgesetzt werden soll“, erklärte der Präsident des Deutschen Pflegerats (DPR), Franz Wagner, im Nachgang der Anhörung. „Die bisherige politische Verweigerung dieser Prämie hat in der Berufsgruppe für hohen Unmut und gravierende Frustration gesorgt.“
DPR: Belastung nicht allein durch Versorgung von COVID-19-Patienten
Als ungerechnet betrachtet Wagner hingegen, die für die Auszahlung des Bonus vorgesehenen Kriterien. So sollen Pflegende nur dann eine Corona-Prämie erhalten, wenn in dem jeweiligen Krankenhaus eine Mindestanzahl an COVID-19 Patienten versorgt wurde: Ab 20 COVID-19 Patienten in Häusern mit weniger als 500 Betten bzw. 50 Patienten in Häusern mit mehr als 500 Betten.
Hier greife der Gesetzentwurf zu kurz. „Die Belastung der Pflegenden in der Corona-Pandemie entsteht nicht allein durch die Versorgung der an COVID-19 erkrankten Patientinnen und Patienten“, betonte Wagner und verwies auf den hohen Pflegeaufwand, der aktuell bei allen Patienten erforderlich ist. „Das Risiko der Ansteckung ist potenziell bei Patienten mit unklarem Status sogar größer als bei einem mit COVID-19 diagnostizierten Menschen“, so Wagner weiter.
Der DPR fordert daher, die Prämie, wie in der Langzeitpflege, grundsätzlich an alle Pflegefachpersonen auszuzahlen und auch andere besonders belastete Berufsgruppen zu berücksichtigen. Auch die Pflegenden in den Reha-Kliniken dürften nicht vergessen werden. Wagner: „Auch dort wurden infizierte oder potenziell infizierte Patientinnen und Patienten versorgt“.
DBfK: Deutlich weniger Anspruchsberechtigte als geplant
Auch der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) meldet Nachbesserungsbedarf am Gesetzentwurf an: Durch die jetzt vorgesehene Regelung würden voraussichtlich nur 450 statt wie von DKG und GKV-Spitzenverband vorgeschlagen 700 Kliniken für die Zahlungen in Frage kommen, bemängelt der Berufsverband in einer Mitteilung. Zudem vermisst der DBfK eine Empfehlung an die Länder, die Zahlung des Bonus um 500 Euro aufzustocken.
Die Verteilung der Sonderzahlung soll in den Kliniken individuell geregelt werden. Der DBfK befürchtet, dass es bei ungerechter und intransparenter Verteilung zu weiteren Frustrationen bei den Pflegenden kommen wird. „Aus unserer Sicht kommt es nun darauf an, dass die Bonuszahlungen gerecht durchgeführt werden und alle davon profitieren, die seit Beginn der Pandemie immer wieder Außerordentliches leisten“, so Bienstein.
PKV will Bonus mittragen
Unterdessen wollen sich jetzt auch die privaten Krankenversicherer (PKV) an dem geplanten Corona-Bonus für Pflegekräfte in Kliniken beteiligen, wie die „Ärzte Zeitung“ berichtet.
Im Rahmen der Anhörung zum KHZG habe PKV-Verbandsdirektor Dr. Florian Reuther angekündigt, dass die PKV die Sonderleistungen mittragen werde. Voraussetzung für die privaten Krankenversicherer: Die entsprechenden Häuser haben tatsächlich COVID-19-Patienten versorgt. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass sich die PKV mit 7,0 Millionen Euro am Gesamttopf für die Prämienzahlung beteiligt. (ne)