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24.01.2022 | Sars-CoV-2 | Nachrichten

Umfrage: 95 % des Pflegepersonals im Krankenhaus geimpft

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Die Impfquoten in den deutschen Krankenhäusern liegen weit über dem Bevölkerungsdurchschnitt. Angesichts dünner Personaldecken befürchten die Häuser dennoch Personalengpässe durch die einrichtungsbezogene Impfpflicht, so eine Umfrage der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG).

Impfung Pflegepersonal © Marijan Murat / dpa / picture alliance95% der Pflegenden in deutschen Krankenhäusern sind mindestens zweimal gegen Sars-CoV-2 geimpft.

In Krankenhäusern sind im Schnitt 90 % der Beschäftigten in patientennahen Bereichen mindestens zweimal gegen Corona geimpft. In der Pflege liegt der Anteil sogar bei 95%. Das geht aus aktuellen Zahlen hervor, die das Deutsche Krankenhausinstitut (DKI) für die Deutsche Krankenhaus Gesellschaft (DKG) erhoben hat. An der Repräsentativbefragung beteiligten sich am 18. und 19. Januar 2022 bundesweit 246 Krankenhäuser.

Weitere Personalengpässe befürchtet

Trotz der hohen Impfquote erwarten in der Umfrage viele Krankenhäuser personelle Einschränkungen infolge der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, die ab dem 16. März greift. So rechnen 85 % der Kliniken mit einer Impfquote von weniger als 85 % mit Beschränkungen. Bei Krankenhäusern mit mehr als 95 % Impfquote sind es noch immer 42 %.

Bereits jetzt berichten in der Umfrage viele Krankenhäuser über hohe krankheitsbedingte Personalausfälle: Fast drei Viertel der an der Umfrage teilnehmenden Häuser beklagen höhere (5 bis 20 %) oder deutlich höhere Krankenstände (über 20 %) in den patientennahen Bereichen als sonst zur Jahreszeit üblich. Die Pflege als größte Berufsgruppe im Krankenhaus sei überproportional betroffen. Rund die Hälfte der Krankenhäuser können daher Betten auf den Allgemein- und Intensivstationen nicht in vollem Umfang betreiben.

Das zeige, wie dünn die Personaldecke in den Kliniken insgesamt ist und wie sehr schon relativ geringe Fluktuationen zu Problemen bei der Patientenversorgung führen können, so die DKG.

DKG mahnt Rechtsklarheit an

Vor dem Hintergrund der einrichtungsbezogenen Impfpflicht mahnte der DKG-Vorstandsvorsitzende Dr. Gerald Gaß am Montag Rechtsklarheit an. Die Gesundheitsämter müssten nach dem 15. März „einheitlich und mit angemessenen Übergangsfristen“ das weitere Verfahren umsetzen können.

Zudem brauche es neben dem politischen Bekenntnis nun auch die umgehende Umsetzung einer allgemeinen Impfpflicht. „Denn es ist den Beschäftigten am Krankenbett auf Dauer kaum vermittelbar, warum sie selbst einer Impfpflicht unterliegen, gleichzeitig aber der weitaus größte Teil der Patienten, um die sie sich kümmern müssen, die Impfung leichtfertig nicht genutzt hat“, erklärte Gaß.  

Die Krankenhäuser meldeten zudem zurück, ihren bisher erfolgreichen Weg weiter gehen zu wollen, den wenigen noch ungeimpften Beschäftigten gezielt Gespräche und Beratung anzubieten. (ne)


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