Bei der Umsetzung der Impfpflicht in Pflegeeinrichtungen ab Mitte März setzt Bayern auf ein gestuftes Vorgehen. Betretungsverbote soll es erst ab Sommer geben.
In der Debatte über die einrichtungsbezogene Impfpflicht hat Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek am Dienstag „ein pragmatisches Umsetzungs-Konzept“ für den Freisstaat vorgelegt.
„Es war unabdingbar und richtig, dass Bayern in den vergangenen Wochen auf dem Weg zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht den Finger in einige offene Wunden gelegt hat“, betonte Holetschek in München. Die Handreichungen zur Umsetzung aus dem Bundesgesundheitsministerium hätten einige zentrale Fragen offen gelassen. Mit dem jetzt vorgelegten Konzept vollziehe Bayern das Gesetz „mit Augenmaß“.
Gestuftes Umsetzungsverfahren
Ähnlich wie Nordrhein-Westfalen will Bayern die Impfpflicht in einem gestuften Verwaltungsverfahren umsetzen. Konkret sieht das wie folgt aus:
- Ab dem 16. März melden die Einrichtungen die noch ungeimpften Mitarbeiter*innen und solche, die keinen gültigen Genesenenstatus oder kein Attest über eine medizinische Kontraindikation vorgelegt haben.
- Das Gesundheitsamt gibt den Mitarbeiter*innen dann die Möglichkeit, eine Impfberatung wahrzunehmen und die Entscheidung zu überdenken.
- Auf das Beratungsangebot folgt eine förmliche Aufforderung zur Vorlage der gesetzlich festgelegten Nachweise beim Gesundheitsamt. Bleibt diese weiter aus, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet
- Als „Ultima Ratio“ kann dann ein Betretungsverbot ausgesprochen werden. Um bei dieser Entscheidung die Versorgungssicherheit angemessen zu berücksichtigen, soll dann jeweils auch die Einrichtung angehört werden.
- Bei allen Neueinstellungen müssen Mitarbeiter*innen ab dem 16. März vor Beginn ihrer Tätigkeit den geforderten Immunitätsnachweis vorlegen.
„Ziel ist es, noch möglichst viele ungeimpfte Mitarbeitende in den betroffenen Bereichen von einer Impfung zu überzeugen“ erläuterte Holetschek. Hier will die Staatsregierung auch auf den neuen, proteinbasierten Novavax-Impfstoff setzen.
Eine planbare Versorgung von Patienten und Bewohnern von Einrichtungen müsse stets gewährleistet bleiben. Mit ersten Betretungsverboten rechnet der Minister aufgrund des gestuften Verfahrens ab Sommer.
Bayern pocht auf allgemeine Impfpflicht
Wie Holetschek ankündigte, will Bayern zudem einen „rechts- und datenschutzsicheren, einheitlichen digitalen Meldeweg“ entwickeln. Dadurch soll das Verfahren für Einrichtungen und Gesundheitsämter vereinfacht und beschleunigt werden.
Der bayrische Gesundheitsminister machte deutlich, dass nun schnell eine allgemeine Impfpflicht folgen müsse. Hier sei der Bund leider „keinen Millimeter vorangekommen“. Dies würde aus Sicht der Verbände die Überzeugungsarbeit in den Einrichtungen massiv erschweren.
Georg Sigl-Lehner, Vorsitzender der Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB), zeigte sich "erleichtert", dass die Einrichtungen mit dem vorgelegten Konzept nun Planungssicherheit hätten. Wie Holetschek pochte er zugleich auf die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht.
„Dass die Signale aus Berlin, eine allgemeine Impfpflicht jetzt rasch zu verabschieden, weiterhin ausbleiben, ist fatal", so Sigl-Lehner. Diese sei vor allem deshalb wichtig, um sich gegen mögliche neue Wellen im Herbst zu wappnen. (ne)