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23.10.2023 | Politik | Nachrichten

DPR: Heilberufegesetz muss kommen

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Auf das Pflegestudiumsstärkungsgesetz muss zeitnah ein eigenständiges Heilberufegesetz folgen. Das fordern die Pflegeverbände, um Pflegefachpersonen generell heilkundliche Tätigkeiten zu ermöglichen. 

Pflegefachfrau bei Hausbesuch © sanjeri / Getty Images / iStockDPR und DBfK fordern ein eigenständiges Heilberufegesetz, das allen Pflegefachpersonen erweiterte Befugnisse und heilkundliche Tätigkeiten ermöglicht. (Symbolbild) ©sanjeri / Getty Images / iStock

Nach dem Gesundheitsausschuss hat am Donnerstagnachmittag auch der Bundestag dem Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG) zugestimmt. Damit wurde auch die Ausübung von Heilkunde durch akademisch qualifizierte Pflegefachpersonen beschlossen. So sollen Pflegefachpersonen ab 2025 im Studium erweiterte Kompetenzen erlangen, um eigenständig Heilkunde in den Bereichen diabetische Stoffwechsellage, chronische Wunden und Demenz ausüben zu können.

DPR und DBfK begrüßten das Gesetz am Donnerstagabend als „wichtigen Schritt zur Aufwertung der Pflegeberufe“. In einem nächsten Schritt müsse ein eigenständiges Heilberufegesetz kommen, das generell für Pflegefachpersonen die Grundlagen für eine eigenständige Heilkundeausübung schafft.

Fremdbestimmung bei Kompetenz-Prüfungen vermeiden

Wie DPR-Präsidentin Christine Vogler betonte, sollte dies „zeitnah und umfassend“ geschehen. Darüber hinaus forderte sie verbindliche Regelungen, die es in der Praxis tätigen Pflegefachpersonen mit akademisierten Abschlüssen oder anerkannten Fachweiterbildungen – z.B. für Demenz und chronische Wunden – bereits jetzt erlaubten, heilkundliche Tätigkeiten auszuüben.

Irritiert zeigte sich die DPR-Präsidentin darüber, dass bei der vorgesehenen Prüfung der Kompetenzen ärztliche Fachprüferinnen oder Fachprüfer beteiligt sein sollen. Es entstehe der Eindruck, akademisierte Pflegefachpersonen dürften nur dann tätig werden, wenn sie von ärztlichen Heilkundeberufen dazu befähigt würden. Eine solche Fremdbestimmung sei zu vermeiden, mahnte Vogler.

Die DPR-Präsidentin vermisst zudem die Aktualisierung grundlegender pflegerischer Kompetenzen in den Kompetenzkatalogen für die Pflegeausbildung und das duale Studium. Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen sowie die Rahmenlehrpläne und Studienordnungen seien entsprechend der Anforderungen für anerkannte Ausbildungsberufe um Kompetenzen für berufspolitisches Engagement, diversitätssensible Pflege und nachhaltige Entwicklung zu erweitern.

Wichtiger Schritt zur Verbesserung der Versorgungsqualität

DBfK-Präsidentin Christel Bienstein lobte das Gesetz am Donnerstag ebenfalls als wichtigen Schritt zur Aufwertung der Pflegeberufe. Es sei zugleich aber auch ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Versorgungsqualität. Wer sich dem entgegenstelle, wie gerade durch Verdi geschehen, agiere nicht im Interesse der Berufsgruppe.

Als nächstes müsse ein bundesweites Heilberufegesetz folgen, das die Ausübung von Heilkunde für alle Pflegefachpersonen regelt. „Wenn Pflegefachpersonen eigenständig arbeiten können, kommt das den Menschen mit Pflegebedarf zugute. Es ist wesentlich effizienter, wenn nicht jeder Schritt zusätzlich abgestimmt und durch eine:n Ärzt:in abgesegnet werden muss.“

Auch Bienstein schloss sich der Forderung des DPR an, Pflegefachpersonen, die bereits über eine Fachweiterbildung oder ein Masterstudium in den genannten Bereichen verfügen, die Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten zu ermöglichen. (ne)

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