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19.10.2023 | Politik | Nachrichten

Pflegestudiumsgesetz auf der Zielgeraden

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Der Gesundheitsausschuss des Bundestags hat das Pflegestudiumstärkungsgesetz mit zahlreichen Änderungen gebilligt. Neben Verbesserungen für Pflegestudierende bereitet der Gesetzentwurf auch die Übernahme heilkundlicher Tätigkeiten durch Pflegefachpersonen vor.

© Gina Sanders / stock.adobe.comDie hochschulische Pflegeausbildung soll künftig um die Fachmodule „Chronische Wunden“, „Demenz“ und „Diabetische Stoffwechsellage“ ergänzt werden.

Der Gesundheitsausschuss hat grünes Licht für das Pflegestudiumstärkungsgesetz gegeben. Das teilte der Bundestag am Mittwoch mit. 

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Pflegestudierende künftig eine Ausbildungsvergütung erhalten. Zugleich soll das Pflegestudium als duales Studium ausgestaltet werden. Für die Finanzierung der Praxisausbildung ist ein Ausgleichsfonds in den Ländern vorgesehen.

Auch das Anerkennungsverfahren für Fachkräfte aus dem Ausland soll mit dem Gesetz einfacher werden. Geplant ist der Verzicht auf eine umfassende Gleichwertigkeitsprüfung zugunsten einer Kenntnisprüfung.

Erster Schritt zur Heilkundeausübung?

Mit dem Gesetzesentwurf billigten die Abgeordneten auch einen Änderungsantrag, der den Weg zur Ausübung heilkundlicher Aufgaben durch Pflegefachpersonen ebnet. So sollen in der hochschulischen Pflegeausbildung „erweiterte Kompetenzen für die selbstständige Ausübung von Heilkunde“ vermittelt werden. Konkret geht es dabei um die Integration der Fachmodule „Diabetische Stoffwechsellage“, „Chronische Wunden“ und „Demenz“.

„Heilkundeübertragung muss kommen“

Die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Claudia Moll, sieht einen wichtigen Schritt zur Aufwertung der Pflege getan. „Für die akademisierten Pflegekräfte wird die Heilkundeübertragung diese Woche im Bundestag beraten. Sie muss und wird hoffentlich kommen!“, erklärte die SPD-Politikerin in ihrer wöchentlichen Online-Botschaft und kündigte an: „Die Befugnisse aller Pflegefachkräfte auszuweiten wird dann noch der zweite Schritt in dieser Legislatur sein.“

Das Pflegestudiumstärkungsgesetz soll am Donnerstagnachmittag (19. Oktober) im Bundestag verabschiedet werden. (ne)

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