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15.09.2022 | Politik | Nachrichten

Krankenhauspflege-Entlastungsgesetz

Kabinett billigt Gesetzentwurf zur Pflegepersonalbemessung

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Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Entwurf des Krankenhauspflege-Entlastungsgesetzes auf den Weg gebracht. Der DPR fordert indes Nachbesserungen. Vor allem das Vetorecht des Bundesfinanzministeriums sorgt für heftige Kritik.

Gemeinsam stark (Symbolbild) © pkruger / iStock / ThinkstockBringt das Krankenhauspflege-Entlastungsgesetz die Wende für die Personalsituation? Der DPR hegt erhebliche Zweifel.

Mit dem Gesetzentwurf, der auch Regeln zur Krankenhausfinanzierung umfasst, werden Krankenhäuser verpflichtet, mit einer ausreichenden Zahl von Pflegekräften zu arbeiten. Dazu sollen Idealbesetzungen für die Stationen errechnet und durchgesetzt werden.

Als Instrument zur Personalbemessung soll die PPR 2.0 dienen, die in drei Stufen eingeführt wird: In der Erprobungsphase ab Januar 2023 wird die PPR 2.0 einem Praxistest unterzogen. Diese Testphase erfolgt in einer repräsentativen Auswahl von Krankenhäusern in Normalstationen und in der Pädiatrie. Der Praxistest ist laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) Basis für Personalvorgaben per Rechtsverordnung, die ab 2025 bundesweit gelten sollen.

Pflegekräfte seien „extrem belastete“ Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, erklärte der Bundesgesundheitsminister im Anschluss an die Kabinettssitzung. Nur wer sie gut bezahle, Überstunden ausgleiche, Stationen gut besetze, werde Pflegekräfte halten oder neue gewinnen können. Lauterbach zeigte sich überzeugt, dass das Entlastungsgesetz für eine angemessene Personalausstattung in der Pflege im Krankenhaus sorgen kann. 

Einbezug des Bundesfinanzministeriums "nicht akzeptabel"

Die im DPR vertretenen Verbände hingegen bezweifeln, dass es mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zu wirklichen Verbesserungen der Arbeitsbedingungen in der Krankenhauspflege kommt. Schon für den ursprünglichen Gesetzentwurf hatte der DPR erhebliche Nachbesserungen und Klarstellungen gefordert. Der jetzt beschlossene Gesetzentwurf räumt dem Bundesfinanzminister zudem ein Mitspracherecht bei der Festlegung der Personalvorgaben ein. Das hatte am Montag bereits der Bundesverband Pflegemanagement mit deutlichen Worten kritisiert.

„Ein Einbezug des Bundesfinanzministeriums bei der Personalbemessung ist nicht akzeptabel“, betonte auch DPR-Präsidentin Christine Vogler am Mittwoch. Sie äußerte „enorme Zweifel“, dass das Bundesgesundheitsministerium tatsächlich noch die Fäden und damit die Verantwortung für die kommende Personalbemessung im Krankenhaus in der Hand halte.

„Die Profession Pflege benötigt klare Entscheidungen für bessere Arbeitsbedingungen und das unbedingte Vertrauen darauf, dass diese auch umgesetzt werden", bekräftigte Vogler. Es müsse um Entlastung der Pflegenden und Versorgungssicherheit gehen und nicht um die Finanzen.

Vogler erklärte: „Die professionell Pflegenden in den Krankenhäusern haben kein Verständnis für weitere Diskussionsrunden innerhalb der Ministerien, darüber, ob das dringend benötigte Pflegepersonal nun eingestellt werden kann oder nicht. Es muss eingestellt werden, denn ansonsten ist die bereits heute stark gefährdete Versorgungssicherheit in der Pflege in Deutschlands Krankenhäusern künftig erst recht nicht mehr gesichert.“

Regelungen zur Personalbemessung "völlig unzureichend"

Aus Sicht des DPR nimmt der Gesetzentwurf die im Koalitionsvertrag vereinbarten Regelungen zur verbindlichen Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus „völlig unzureichend“ auf. Dies berge die Gefahr, dass das gesamte Personalbemessungsverfahren verpuffe. Neben dem geplanten Vetorecht des Bundesfinanzministeriums hat der DPR „weitere gravierende Mängel“ ausgemacht.

Der DPR wiederholte seine Forderung zu Nachbesserungen. Insbesondere solle bei Festlegungen zur Zusammensetzung des Pflegepersonals und dessen Qualifikationen zwingend pflegewissenschaftliche Expertise einbezogen werden. Daneben sei ein unabhängiges Institut für die Personalausstattung in der Pflege (InPeP) einzurichten.

Vogler resümierte: „Es fehlt mehr als je zuvor ein Fahrplan zum Personalaufbau und damit zur Sicherung der Patientenversorgung, die eine Staatsaufgabe ist.“

Der vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf wird jetzt dem Bundesrat und Bundestag weitergeleitet und dort beraten. (ne)



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