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17.08.2022 | Politik | Nachrichten

PPR 2.0 – ein Alibi-Instrument?

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Die Pflegepersonal-Regelung PPR 2.0 und Kinder-PPR 2.0 einzuführen, fordert der Deutsche Pflegerat (DPR) seit langem. Das Bundesgesundheitsministerium hat nun Eckpunkte eines Pflegeentlastungsgesetzes vorgelegt. Aus Sicht des DPR allerdings eine verspielte Chance.

Der DPR, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die Gewerkschaft ver.di hatten die Pflegepersonalregelung 2.0 (PPR 2.0) nach einem Auftrag aus der Konzertierten Aktion Pflege (KAP) entwickelt und dem Bundesministerium für Gesundheit bereits Anfang 2020 vorgelegt. In ihrem Koalitionsvertrag vereinbarte die aktuelle Bundesregierung, zur verbindlichen Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus die PPR 2.0 kurzfristig einzuführen, um schnell und spürbar die Arbeitsbedingungen zu verbessern.

 „Der Deutsche Pflegerat begrüßt, dass die Bundesregierung mit einem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz ein Instrument zur Pflegepersonalbedarfsermittlung einführen möchte“, erklärt DPR-Präsidentin Christine Vogler. Der nun vorliegende Referentenentwurf berücksichtige wesentliche Vorschläge der Pflegeberufsverbände allerdings nicht. 

„Die Chance für eine echte Perspektive auf mehr Patientensicherheit und bessere Arbeitsbedingungen für Pflegefachpersonen im Krankenhaus werden damit bereits im Referentenentwurf verspielt“, so Vogler weiter.

Forderungen des DPR

Der Deutsche Pflegerat fordert erhebliche Nachbesserungen im folgenden Gesetzentwurf und Klarstellungen zu den vielen offenen Fragen: Die PPR 2.0 und die Kinder-PPR 2.0 müssen direkt benannt, der Intensivbereich muss beachtet, Krankenhäuser dürfen von der Pflicht zur Anwendung nicht ausgenommen und auch die sichere Finanzierung des Pflegepersonals aus der PPR 2.0-Berechnung muss geregelt werden. Laut Einschätzung des DPR bleibe im Referentenentwurf sogar unklar, ob der Pflegebedarf Grundlage zur Bestimmung der Soll-Personalbesetzung sein wird, obwohl dies ursprünglich die Intention der PPR 2.0 war.

Vogler: „Es stellt sich insgesamt die Frage, ob mit diesem Entwurf die Profession Pflege hinters Licht geführt werden soll. Der Deutsche Pflegerat wird mit seinen Mitgliedsverbänden kein Alibi-Instrument zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus unterstützen.“

deutscher-pflegerat.de

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