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12.09.2022 | Politik | Nachrichten

Versorgung künftig nach Kassenlage?

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Nach dem Willen von Gesundheitsminister Lauterbach soll der Bundesfinanzminister bald mitbestimmen dürfen, wie viele Pflegekräfte in Krankenhäusern eingesetzt werden. Erneut eine Entscheidung ohne Beteiligung der Pflege? Diese Gefahr sieht der BV Pflegemanagement und fordert ein Mitspracherecht der Pflege, damit die Verteilung von Geldern nicht zu Lasten von Patient*innen und Pflegenden geht.

Neuer Inhalt © Blue Planet Studio / stock.adobe.comWie viele Pflegefachpersonen dürfen es sein - entscheidet bald der Bundesfinanzminister mit?

Der überarbeitete Entwurf zum Krankenhauspflege-Entlastungsgesetz sieht vor, dass das Finanzministerium künftig über die Anzahl der Pflegekräfte in den Kliniken mitentscheidet. Der Bundesverband Pflegemanagement sieht darin einen weiteren Affront von Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach gegenüber der Management- und Pflegekompetenz der professionell Pflegenden.

Der Verband weist nachdrücklich darauf hin, dass es bisher als oberstes Gebot galt, eine Gesundheitsversorgung nach Kassenlage der Krankenkassen zu verhindern. Entsprechend wenige Mitspracherechte hatte der Bundesfinanzminister, wenn es um die Belange der Krankenversicherungen ging. Das soll sich nach Vorstellung von Lauterbach künftig ändern.

Beteiligung des Finanzministers längst überfällig?

Der BV Pflegemanagement interpretiert den Vorstoß als Zeichen dafür, dass die Kompetenz des Gesundheitsministers nicht ausreicht, um eine Finanzierung des Pflegepersonals sicherzustellen. Das Mitspracherecht für den Finanzminister wirke längst überfällig, da Geld in diesen Zeiten sehr knapp sei und entsprechend gut verteilt werden müsse.

Allerdings sieht der Verband die Gefahr, dass die Verteilung von Geldern ein weiteres Mal zu Lasten des Pflegepersonals in Krankenhäusern und der Patient*innen geht und stellt die Frage, wer überhaupt darüber entscheidet, wie viel Personal tatsächlich für die pflegefachliche Versorgung jeder einzelnen Patientin bzw. jedes einzelnen Patienten notwendig ist: Müsste es nicht schon längst die Berufsgruppe der Pflegefachpersonen und das Pflegemanagement selbst tun, etwa in Bundesgremien, die über Umfang und Einsatz von Pflegefachpersonen in Krankenhäusern entscheiden? Wer könnte denn selbst besser wissen, welchen Pflegebedarf Patient*innen wirklich haben, wenn nicht die dafür speziell ausgebildete Berufsgruppe?

Pflege konsequent einbinden!

Schwierig, findet der BV Pflegemanagement, zumal bisher in keinem der Bundesgremien Fachexpert*innen des Pflegemanagements sitzen. Auch von der Pflegebevollmächtigten Claudia Moll ist laut Verband hierzu noch nichts zu hören. Bis heute sei es der Politik nicht gelungen, die rechtlichen Grundlagen für eine konsequente Einbindung der größten Berufsgruppe des Gesundheitssystems zu schaffen. Stattdessen setze Lauterbach nun auf die Einbindung des Bundesfinanzministers, um diesen etwa bei der Bestimmung des Pflegebedarfs von Patient*innen, zur Anzahl der in einer Station einzusetzenden Pflegekräfte und zur Zusammensetzung des Pflegepersonals je nach beruflicher Qualifikation mitreden zu lassen – klassische fachliche Kompetenzen des Pflegemanagements und der Pflegefachkräfte, über die weder der Bundesgesundheitsminister und noch weniger der Bundesfinanzminister verfügen, wie der BV Pflegemanagement betont. An sich kein Problem, würden die Fachexpert*innen konsequent eingebunden. Peter Bechtel, Vorstandsvorsitzender des BV Management, kritisiert: „Ein weiteres Mal steht nun also zu befürchten, dass Entscheidungen am runden Tisch ohne Beteiligung der Betroffenen getroffen werden. Ein fatales Signal, wenn man sich die aktuelle Lage in der Pflege vor Augen führt. Abermals fordern wir eindringlich ein Bundesinstitut für Pflege, um ein Mitspracherecht der Fachexpert*innen gesetzlich zu verankern.“      (SK)

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