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21.03.2024 | Politik | Nachrichten

Pflegekompetenzgesetz nimmt Formen an

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Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will mit dem Pflegekompetenzgesetz auch ein neues Betreuungsangebot schaffen. Diese „stambulante“ Versorgung soll die Lücke zwischen einer Betreuung zu Hause und im Pflegeheim schließen.

Das geplante Pflegekompetenzgesetz nimmt Formen an. Am Mittwoch diskutierte das Bundesgesundheitsministerium mit Pflegeverbänden über die weitere Ausgestaltung der Eckpunkte des Gesetzes. Im Rahmen des Fachaustauschs kündigte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach noch vor der Sommerpause einen Gesetzentwurf an.

Das geplante Gesetz habe sich weiterentwickelt und bestehe jetzt aus zwei Teilen. Der erste Teil umfasst die Verbesserung der Pflegekompetenz. „In Deutschland kann die Pflege viel mehr als sie darf. Das ist ein großer Nachteil, den wir beheben wollen“, sagte Lauterbach.

Neues pflegerisches Versorgungsangebot geplant

Der zweite Teil des Gesetzes adressiert Versorgungsbedarfe in der Langzeitpflege und soll den rechtlichen Rahmen dafür schaffen. Demnach ist geplant, gezielt Wohnformen zu fördern, die eine Alternative sowohl zum betreuten Wohnen als auch zum klassischen Pflegeheim darstellen.

„Da brauchen wir eine neue Form der Versorgung – und das nenne ich jetzt einfach mal eine Art der stambulanten Versorgung“, so der Minister gegenüber der Ärzte Zeitung.

Diese Mischform aus ambulanter und stationärer Versorgung sei für Menschen gedacht, die nicht mehr allein zu Hause leben könnten, aber auch noch nicht in ein Pflegeheim ziehen wollten. Für sie sollen gemeinschaftliche Wohnformen mit Pflege bis zum Lebensende ermöglicht werden. (ne)

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