Jeder weiß es: Im deutschen Grundgesetz heißt es, die Würde eines Menschen sei unantastbar. Aber gilt das auch in der Pflegebedürftigkeit? Nicht selten werden hier die Scham-grenzen verletzt und somit auch die Würde von Pflegebe-dürftigen - aber auch Pflegenden. Intime Körperpflege ist eine sehr sensible Pflegemaßnahme und erfordert Respekt vor dem Schamgefühl beider Seiten. Immer wieder wird über einen Anspruch auf gleichgeschlechtliche Pflege diskutiert. Doch wie kann es in Zeiten von Pflegekräftemangel gelingen, gleichgeschlechtliche Pflege in die Steuerung des Pflegeprozesses einzubinden?