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13.11.2023 | Notfall | Nachrichten

Ersteinschätzung in der Notaufnahme

Pflegekammer NRW: Pflege in der Prozessverantwortung

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Die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen fordert eine Umstrukturierung der Aufnahmeprozesse in den Notaufnahmen. Ein besondere Rolle räumt sie dabei der Profession Pflege ein. 

Notaufnahme © Holger Hollemann / dpa / picture alliance  Arbeitsplatz Notaufnahme: Die Pflegekammer NRW sieht Pflegefachpersonen in der Prozessveranwortung.  

Aus Sicht der Pflegekammer NRW müssen die Aufnahmeprozesse in den Notaufnahmen umstrukturiert werden. Pflegerische Expertise sei im Ersteinschätzungsprozess in der zentralen Notaufnahme stets einzubinden, fordert die Kammer in einer am Freitag veröffentlichten Stellungnahme.

Hintergrund ist die im Juli veröffentlichte „Richtlinie zur Ersteinschätzung des Versorgungsbedarfs in der Notfallversorgung“ (Ersteinschätzungsrichtlinie) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), die zwischenzeitlich vom Bundesgesundheitsministerium beanstandet wurde.

Ersteinschätzungsprozess genau analysieren

 „Die Ersteinschätzung ist eine anspruchsvolle und verantwortungsvolle Tätigkeit, da sie maßgeblich über den weiteren Versorgungspfad entscheidet und damit erheblichen Einfluss auf die Sicherheit und den Gesundheitszustand der Patientinnen und Patienten hat“, erklärte Dominik Stark, Vorstandsmitglied der Pflegekammer NRW, und selbst in einer zentralen Notaufnahme tätig.

Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Ersteinschätzungsprozess sei „dringend geboten“. Auch in der zentralen Notaufnahme werde direkte Pflege geleistet, betonte Stark. „Die Aufnahmeprozesse in der Notaufnahme müssen umstrukturiert werden und hier sehen wir die Pflege, insbesondere die Notfallpflege, in der Prozessverantwortung“.

Die Pflegekammer moniert in ihrer Stellungnahme das Fehlen von belastbaren Daten zur Anzahl der Notaufnahmen sowie zu deren quantitativer und qualitativer Personalausstattung. Eine Bestandsaufnahme sei dringend erforderlich. Zu klären sei, wie viele Notaufnahmen es gibt, wie viele Pflegefachpersonen und Vertreter*innen anderer Berufsgruppen dort tätig sind, über welche Qualifikationen diese verfügen und wie das Ersteinschätzungsverfahren bisher geregelt ist.

In den Evaluationsprozess sei die Pflegekammer NRW einzubinden. Weiter stellt die Pflegekammer fest, dass es derzeit zu wenige Pflegefachpersonen mit der Weiterbildung Notfallpflege gibt. Auch an entsprechenden Weiterbildungsstätten mangele es.

Ohne Übergangsregelungen geht es nicht

Daher sind aus Sicht der Kammer dringend Übergangsregelungen erforderlich: Bereits jetzt in Notaufnahmen eingesetzte Pflegefachpersonen müssten zumindest übergangsweise für den Prozess der Ersteinschätzung rechtssicher eingesetzt werden können. Diese verfügten teilweise über fünf Jahre Erfahrung und umfangreiche Schulungen im Bereich der Ersteinschätzung.

Weiter seien auch Fachpflegende der Intensiv- und Anästhesiepflege in Notaufnahmen einzusetzen, sofern sie über einschlägige Erfahrungen in diesem Bereich verfügen.

Die Gleichsetzung von Notfallsanitäter*innen mit Notfallpflegenden im Rahmen der Ersteinschätzung sieht die Pflegekammer kritisch. Diese könne nur für die Ersteinschätzungsinstrumente, nicht aber für pflegerische Entscheidungen erfolgen.

Die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen unterstrich, beruflich Pflegende seien in alle sie betreffenden Bereiche über ihre Selbstverwaltung in die Entscheidungs- und Gesetzgebungsprozesse einzubinden seien. „Die Formulierung dessen, was pflegerisches Handeln im Sinne des Pflegeprozesses ist, muss durch die Profession Pflege und nicht durch andere Professionen erfolgen.“ (ne)

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