Treten bei Bewohnerinnen und Bewohnern von Langzeitpflegeinrichtungen Symptome auf, ist es wichtig, diese zu beobachten, zu kontrollieren und differenziert einzuschätzen. Besteht der Verdacht auf eine Infektion mit COVID-19, wird durch das Personal der Einrichtung ein PoC-Antigentest in entsprechender Schutzkleidung im Zimmer der Bewohnerinnen oder der Bewohner durchgeführt, wenn diese selbst oder deren gesetzliche Vertretung in die Durchführung eingewilligt haben. Personal und Besuchende, die als mögliche Kontaktpersonen in Frage kommen, werden in dafür gesondert bereitgestellten Räumlichkeiten ebenfalls getestet [1,2].
Was ist zu tun, wenn das COVID-19-Testergebnis positiv ausfällt?
Ist das Testergebnis positiv, folgen die Anordnung und Einhaltung von Isolierung und weiteren Schutzmaßnahmen. Eine Ärztin oder ein Arzt werden informiert und ein PCR-Test durchgeführt. Außerdem werden die Erkrankten pflegerisch leitliniengerecht versorgt und symptomatisch behandelt. Dies wird im Pflegebericht dokumentiert und das positive Testergebnis an das Gesundheitsamt gemeldet [1,6,7].
COVID-19-Ausbrüche managen
Fälle, Kontakte und Verdachtsfälle sowie Nicht-Fälle sollten laut Robert Koch Institut (RKI) in räumlich und personell voneinander getrennten Bereichen versorget werden. Bei größeren oder schwer kontrollierbaren Ausbrüchen sollte neben einem COVID-19-Bereich und einem NICHT-COVID-19-Bereich auch ein Verdachtsfall-Bereich etabliert werden. Um im Bedarfsfall schnellstmöglich zu handeln, sollten in allen Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen entsprechende Pläne und Voraussetzungen vorhanden sein [3]. Mit Hilfe eines einrichtungsspezifischen und risikoadaptierten Testkonzeptes kann in Pflegeheimen bestmöglich agiert werden. Dazu werden pflegebedürftige Personen der Pflegeinrichtung in unterschiedliche Risikogruppen eingeteilt [1]:
- Ein geringes Infektionsrisiko haben pflegebedürftige Personen mit eingeschränkter Mobilität und wenig bis keinem Außenkontakt.
- Pflegebedürftige mit Lungenerkrankungen, geschwächtem Immunsystem oder stark reduziertem Allgemeinzustand haben ein mittleres Risiko.
- Personen mit kognitiven Einschränkungen und eingeschränkter Einsichtsfähigkeit oder Pflegebedürftige, die sich außerhalb der Einrichtung aufhalten, werden mit einem hohen Infektionsrisiko eingestuft.
Für Personen mit einem erhöhten Risiko für schwere COVID-19-Krankheitsverläufe, wird laut RKI nach engem Kontakt zu einem COVID-19-Fall eine 7-tägige Isolierung innerhalb der Einrichtung, unabhängig vom Impf- und Genesenenstatus empfohlen. Diese kann vorzeitig beendet werden, wenn eine negative PCR-Testung vorliegt (Probennahme frühstens ab Tag 5). Bei Einhaltung der gebotenen Hygienemaßnahmen und nach Risikoabwägung können Personen in Isolierung auch in dieser Zeit Besuch erhalten. Der Kontaktweg – ob durch Kontakt zu einem weiteren Fall im Haus, oder durch Kontakt zu einem externen Fall – entscheidet auch, in welchem Umfang weitere Maßnahmen in einer Einrichtung umgesetzt werden sollten [4].
Für den Zeitpunkt, wann eine Person nach überstandener Infektion aus der Isolierung entlassen werden kann, gelten die Hinweise des RKI zur Entisolierung von Patientinnen und Patienten im stationären Bereich sowie für Bewohnerinnen und Bewohner in Alten- und Pflegeheimen. Eine verlängerte Ausscheidung von vermehrungsfähigem Virus kann bei Patienten mit Immundefekten oder unter immunsupprimierender Therapie bestehen. Dann sollte eine Einzelfallbeurteilung erfolgen [5].
Testen bei COVID-19-Ausbruch in Pflegeheimen
Wenn zwei oder mehr positive COVID-19-Fälle, zwischen denen ein Zusammenhang vermutet wird, festgestellt werden, wird von einem Corona-Ausbruch ausgegangen. Ausbrüche sind umgehend dem Gesundheitsamt zu melden (§6 Abs. 3 IfSG). Bei Feststellung eines Ausbruchs sollten Personal, Bewohnerinnen und Bewohner mittels PCR getestet werden, gefolgt von regelmäßigen Testungen mindestens ein Mal pro Woche. Die PCR-Testungen können um AG-Tests ergänzt werden, da dadurch die Fälle schneller identifiziert und isoliert werden können. Gemeinsam mit dem Gesundheitsamt erfolgt eine Risikobewertung vor Ort und davon abhängig wird der Umfang der Testungen (z.B. einrichtungsweit) festgelegt. Das Personal sollte zusätzlich täglich Selbsttests durchführen. Die Testungen sind möglichst für die gesamte Dauer des Geschehens bis mindestens zehn Tage nach Feststellung des letzten COVID-19 Falles durchzuführen [6].
Personal schützen
Zum Schutz des Personals ist laut Arbeitsschutzvorgaben das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) bestehend aus Schutzkittel, medizinischen Einweghandschuhen, mindestens einer FFP2-Maske und Schutzbrille bei der direkten Versorgung von Patienten mit bestätigter oder wahrscheinlicher COVID-19-Infektion vorgeschrieben. Die Händedesinfektion muss außerdem mit einem Desinfektionsmittel mit nachgewiesener, mindestens begrenzt viruzider Wirksamkeit erfolgen. Außerdem müssen Einweghandschuhe bzw. -kittel vor dem Verlassen des Zimmers in einem geschlossenen Behältnis entsorgt werden [7]. Für die Reinigung und Desinfektion von Flächen werden geprüfte und anerkannte Desinfektionsmittel und -verfahren empfohlen, die beim RKI gelistet sind [8].
Das Vorhalten von einrichtungsbezogenen Plänen, die im Falle eines Infektionsgeschehens in der jeweiligen Einrichtung greifen, bilden die Voraussetzung, um schnell und bestmöglich reagieren zu können. Die Effektivität der Maßnahmen sollte aber kontinuierlich überprüft und gegebenenfalls angepasst werden [3].
Autorin: Birke Dikken