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Erschienen in: Pflegezeitschrift 3/2022

01.02.2022 | Organspende | Pflege Management Zur Zeit gratis

Organspende: Qualität durch Multiprofessionalität

verfasst von: Svenja Teufert, Michelle Fröb, Max Großmann, Jean Schliewe, Dr. med. Svitlana Ziganshyna

Erschienen in: Pflegezeitschrift | Ausgabe 3/2022

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Zusammenfassung

Am Universitätsklinikum Leipzig AöR werden die Vorgaben aus dem Transplantationsgesetz (TPG) durch ein multiprofessionelles Team aus Fachärzt*innen, Fachpflegekräften für Intensivmedizin sowie fachspezifisch qualifizierten Medizinpsycholog*innen unter der ärztlichen Leitung einer Stabsstelle Transplantationsbeauftragte umgesetzt. Zu den Aufgaben der als Transplantationsbeauftragte (TxB) bestellten Professionen gehören neben der inhaltlichen Begleitung des Prozesses bis zu einer potenziellen Organspende auch die Einführung und Sicherstellung einer hohen und transparenten Strukturqualität. Diese beinhaltet die anonymisierte Erfassung relevanter medizinischer und psychologischer Aspekte der Begleitung von Patient*innen und Angehörigen in einer dafür entwickelten Datenmatrix (TxBScreen) und die Berücksichtigung des Bedürfnisses nach psychischer Entlastung innerhalb der Teams auf den Intensivstationen.
Hinweise

Supplementary Information

Zusatzmaterial online: Zu diesem Beitrag sind unter https://​doi.​org/​10.​1007/​s41906-022-1217-9 für autorisierte Leser zusätzliche Dateien abrufbar.
Gesetzlicher Auftrag zur Zusammenarbeit Das Universitätsklinikum Leipzig wendet die in der Neufassung des Transplantationsgesetzes festgelegten und im "Gemeinschaftlichen Initiativplan Organspende" formulierten Anforderungen an Entnahmekliniken konsequent an. Durch die Etablierung einer Stabsstelle Transplantationsbeauftragte und eines interdisziplinären Teams von Transplantationsbeauftragten kann den gesetzlichen Vorgaben und Zielen besonders Rechnung getragen werden.
Mit der Änderung des Transplantationsgesetzes (TPG) vom 1. April 2019 nimmt der Gesetzgeber bereits im Titel ausdrücklich die Verbesserung der Zusammenarbeit der verschiedenen bei der Organspende involvierten Strukturen in den Fokus (BMG 2019). Voraussetzung hierfür ist der Faktor Zeit, der im klinischen Alltag bekanntermaßen eine knappe Ressource darstellt. Das Transplantationsgesetz sieht daher explizit die Freistellung von Transplantationsbeauftragten vor, wobei sich der Umfang an der Größe der Intensivstationen einer Klinik bemisst. Demnach müssen fachlich qualifizierte Transplantationsbeauftragte mit 0,1 VK pro zehn Intensivbetten in den Entnahmekrankenhäusern freigestellt werden. Die so erreichten Freiräume sollen helfen, den Auftrag der Spendererkennung optimal umzusetzen und die Abläufe innerhalb der Kliniken durch das Hinzuziehen von fachspezifisch weitergebildeten Transplantationsbeauftragten zu verbessern. Da im Rahmen der Entscheidungsfindung bezüglich einer Spendebereitschaft der Einbezug von Angehörigen von zentraler Bedeutung ist, sollen diese während des Prozesses mit ihren Bedürfnissen und Belastungen berücksichtigt werden. Die Angehörigenbegleitung in "angemessener Weise" sicherzustellen, obliegt daher den Transplantationsbeauftragten. Die Aufgaben von Entnahmekliniken einerseits und die Anforderungen an die Transplantationsbeauftragten andererseits fasst das geänderte TPG im § 9b zusammen (Kasten). Darin wird deutlich, dass die Aufgaben eine hohe Komplexität aufweisen, die unterschiedliches Fachwissen erfordert. Durch die Etablierung eines multiprofessionellen Teams, das neben der berufsgruppenspezifischen Expertise auch über die fachlichen Standards der curricularen Weiterbildung für Transplantationsbeauftragte der Ärztekammern verfügt, kann dieser Herausforderung angemessen begegnet werden.

Praktische Umsetzung am Universitätsklinikum Leipzig

Das Universitätsklinikum Leipzig verfügt über fünf Intensivstationen (Interdisziplinäre Operative und Internistische Intensivstationen, Neurologische, Neonatologische und Pädiatrische Intensivstationen), für die Transplantationsbeauftragte benannt und freigestellt sind, die dem ärztlichen und pflegerischen Bereich mit entsprechender intensivmedizinischer Qualifikation sowie dem Gebiet der Medizinpsychologie angehören. Sie unterstehen der fachärztlich geleiteten Stabsstelle.
Tägliches Screening: Der Forderung nach einer Sicherstellung der Erkennung potenzieller Organspender folgend, findet ein tägliches ärztliches Screening aller Patienten auf den Intensivstationen statt. Patienten mit einer schweren primären oder sekundären Schädigung des Gehirns, für die sich das Risiko der Entwicklung eines irreversiblen Hirnfunktionsausfalls ergibt, werden in einer durch die Transplantationsbeauftragten gemeinsam genutzten und für diesen Zweck erarbeiteten Datenmatrix (TxBScreen) erfasst und medizinisch hinsichtlich der Grunderkrankung eingeordnet.
Unterstützungsbedarf von Angehörigen ermitteln: Mit der Aufnahme eines Patienten in TxBScreen ergeht automatisch der Auftrag an die transplantationsbeauftragten Psycholog*innen, den Unterstützungsbedarf der Angehörigen zu erheben. Dies geschieht unabhängig davon, mit welcher Wahrscheinlichkeit ein irreversibler Hirnfunktionsausfall (IHA) zu erwarten ist. Vor dem Hintergrund, dass die Aufnahme eines Patienten auf einer Intensivstation ein in der Regel unerwartetes, mit vielen Ängsten einhergehendes und damit potenziell traumatisches Ereignis darstellt, wird die psychologische Unterstützung so früh wie möglich allen Angehörigen eines mit einer schweren Schädigung auf die Intensivstation aufgenommenen Patienten angeboten (S2k-Leitlinie "Diagnostik und Behandlung von akuten Folgen psychischer Traumatisierung" von 2019). Die Integration einer psychologischen Begleitung trägt zur Stabilisierung der Angehörigen und damit zum Erhalt von deren Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit bei. Wenn im Verlauf der Behandlung ein irreversibler Hirnfunktionsausfall eintritt, ein bekannter oder mutmaßlicher Wille bzw. die erweiterte Zustimmung zur Organspende oder eine Therapielimitierung besprochen werden müssen, sind diese Aspekte bedeutsam. Eine bewusste, konsistent getroffene Aussage zum Patientenwillen unterstützt die Trauerverarbeitung und ist ein wichtiger präventiver Faktor zum Erhalt der psychischen Gesundheit (Abb. 1).
In TXB-Screen wird die psychologische Betreuung strukturiert abgebildet. Neben der Anzahl der Angehörigenkontakte während der stationären Behandlung der Patienten sind zwei proaktive Nachsorgetelefonate vorgesehen, eine Nachbetreuung zur Trauerbegleitung ist bei Bedarf mit bis zu fünf Beratungsterminen möglich. Inhaltlich erfasst TxBScreen neben soziodemographischen Daten auch Informationen darüber, ob und in welchem Gesprächssetting eine Organspende thematisiert wurde, auf welcher Grundlage und mit welchem Motiv eine Zustimmung oder Ablehnung der Organspende erfolgte und ob ein irreversibler Hirnfunktionsausfall letztlich eingetreten ist. Eine erste quantitative Auswertung des Erfassungszeitraumes von Mai bis Juli 2021 zeigt im Vergleich zu den drei vorhergehenden Jahren eine eindrückliche Zunahme der dokumentierten Gespräche zum Thema Organspende (Abb. 2, e-only).
Hohe Ergebnisqualität durch Netzwerk: Um perspektivisch eine inhaltlich valide, statistische Auswertung der erfassten Betreuungsumfänge- und -inhalte vornehmen zu können, erfolgt in Kooperation mit den transplantationsbeauftragten Psycholog*innen an den Universitätskliniken in Dresden und Jena die Datenerfassung über TxBScreen an allen drei Universitätsklinikstandorten. Dieses Netzwerk transplantationsbeauftragter Psychologinnen bietet die Möglichkeit zum fachlichen Austausch und zur Sicherung einer hohen Ergebnisqualität. Eine prospektiv erfasste und ortsübergreifende Auswertung der Angehörigenbetreuung ist geplant und wird durch den DIVI-Forschungsförderpreis 2021 unterstützt. In diesem Projekt werden Angehörige, die sich im Behandlungsverlauf mit dem Thema Organspende auseinandersetzen mussten, über den Zeitraum von drei Jahren jährlich mit einem Fragebogen zur psychischen Gesundheit, Lebensqualität und der Zufriedenheit mit der getroffenen Entscheidung über Organspende nachbefragt.
Integration des Stationsteams: Die Einbindung der transplantationsbeauftragten Psycholog*innen in die Angehörigenbetreuung auf allen Intensivstationen bringt eine wachsende Integration in die Stationsteams mit sich. Absprachen zum Behandlungsstand und zur Teilnahme an ärztlichen Angehörigengesprächen sind kontinuierlich notwendig. Angehörigenbesuche und die Vorbereitung und Begleitung von Abschiednahmen von Verstorbenen finden in der Regel in enger Absprache mit dem ärztlichen und pflegerischen Personal der Stationen in multiprofessioneller Zusammenarbeit statt. Hierbei kommt den transplantationsbeauftragten Intensivpflegekräften eine zentrale Bedeutung zu, da sie in vielfacher Hinsicht als Bindeglied wirken. Sie vermitteln und koordinieren die Kommunikation zwischen den einzelnen Berufsgruppen, aber auch zwischen den Angehörigen und dem Behandlungsteam und sie unterstützen Angehörige vor Ort in der emotional herausfordernden Besuchssituation am Krankenbett. Diese Zusammenarbeit ermöglicht das Wahrnehmen und Thematisieren von Belastungen innerhalb des Teams, die bei der pflegerischen und medizinischen Versorgung von Patienten mit festgestelltem Organspendewunsch in besonders eindrücklicher Weise deutlich werden.
Herausforderung professionelle Distanz: Ko-Autor Max Großmann ist seit März 2021 examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger auf der neurologischen Intensivstation des Uniklinikums Leipzig. Er schildert seinen ersten Kontakt mit dem Thema Organspende im Arbeitsalltag wie folgt: "Das Thema Organspende wurde theoretisch in meiner Ausbildung besprochen und war 2019 auch mit der möglichen Gesetzesänderung in den Medien präsent. Auf der neurologischen Intensivstation hatte ich im Sommer 2021 den ersten persönlichen Kontakt zum Thema Transplantation. Der potentielle Organspender war noch relativ jung. Ich habe ihn nicht wach erlebt. Er war sportlich und ein Familienvater. Als ich ihn sah, dachte ich nie an eine Organspende. Es war so komisch, einen intakten Körper mit einem irreversibel geschädigten Gehirn zu sehen. Ich habe mich um ihn gekümmert, ihn gepflegt und auch meine ärztlichen Kolleg*innen bei der Feststellung des Hirntods unterstützt. Da hat es mir geholfen, kaum Kontakt zu der Familie des Organspenders zu haben. So konnte ich mich professionell verhalten und etwas Abstand zu dem Fall gewinnen. Die Kinder haben ihren Vater verloren. Das ist unfassbar traurig und diesen Stress hätte ich nicht einfach so verkraftet. Für die Betreuung der Angehörigen des Organspenders waren speziell geschulte Psychologinnen vor Ort. Sie können auch für das medizinische Personal erste Ansprechpartnerinnen sein, wenn man seelische Unterstützung benötigt. Wir hatten auch eine Nachbesprechung des Falls im Team. Dabei wurde auch erwähnt, welche Organe entnommen und transplantiert wurden. Das hat mir nochmal bei der Verarbeitung geholfen und zeigt auch die Notwendigkeit und den Sinn der Organtransplantation. Die Organspende in der Praxis zu erleben, ist eindrucksvoll."
Strukturierte Nachbesprechung: Eine Nachbesprechung der Behandlung mit Rückmeldungen der verschiedenen an der Betreuung beteiligten Professionen und Institutionen in einem kurzen zeitlichen Abstand zum Versterben des Patienten, kann strukturiert erfolgen und wird als Teil des Aufgabenbereichs der internen Weiterbildung verstanden. Neben der interprofessionellen Nachbesprechung können transplantationsbeauftragte Pflegekräfte durch ihre Präsenz im Team vor Ort als kollegiale Ansprechpartner zur Verfügung stehen, da sie auf Augenhöhe, d.h. mit gleicher Ausbildung und beruflicher Erfahrungswelt niederschwellig Entlastungsgespräche ermöglichen und Informationen vermitteln können. Durch das fundierte Wissen aus der curricularen Weiterbildung um alle Vorgänge im Kontext der Organspende sind sie explizit für die Betreuung von Patient*innen mit bekanntem Organspendewunsch ausgebildet und im Team als Multiplikatoren wertvoll.

Ausblick

Seit der Etablierung der Stabsstelle Transplantationsbeauftragte haben die dokumentierten Gespräche zum Thema Spendebereitschaft deutlich zugenommen. Von wissenschaftlichem Interesse sind quantitative Analysen der Motive und Entscheidungsgrundlagen für oder gegen eine Spende, die einen umfangreichen Datensatz notwendig machen. Dieser soll im überregionalen Austausch mit den transplantationsbeauftragten Psycholog*innen erhoben werden. Darüber hinaus soll eine prospektive Erhebung zur Entscheidungskonsistenz im Zusammenhang mit Faktoren der psychischen Gesundheit erfolgen. Vor dem Hintergrund des im Januar 2020 beschlossenen Gesetzentwurfes zur "Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende" werden weitere Schwerpunkte der Stabsstelle Transplantationsbeauftragte in den Bereichen interne und externe Weiterbildungsangebote sowie Öffentlichkeitsarbeit liegen.

Literatur

Abb. 2 "Vergleich Anzahl Gespräche zur Organspendebereitschaft am UKL in einem 3-monatigen Zeitraum in den Jahren 2018 bis 2021" erhalten Sie über das eMagazin der PflegeZeitschrift und auf springerpflege.de

Auszug aus dem Transplantationsgesetz (TPG)

Das "Zweite Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende" vom 1. April 2019 regelt in § 9b die Rahmenbedingungen von Transplantationsbeauftragten:
1. Die Entnahmekrankenhäuser bestellen mindestens einen ärztlichen Transplantationsbeauftragten […]. Hat ein Entnahmekrankenhaus mehr als eine Intensivstation, soll für jede dieser Stationen mindestens ein Transplantationsbeauftragter bestellt werden. […] Er ist bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben unabhängig und unterliegt keinen Weisungen. Die Entnahmekrankenhäuser stellen sicher, dass der Transplantationsbeauftragte seine Aufgaben ordnungsgemäß wahrnehmen kann, und unterstützen ihn dabei.
Die Entnahmekrankenhäuser stellen insbesondere sicher, dass
  • der Transplantationsbeauftragte hinzugezogen wird, wenn Patienten nach ärztlicher Beurteilung als Organspender in Betracht kommen […]
  • dem Transplantationsbeauftragten zur Erfüllung seiner Verpflichtung […] alle erforderlichen Informationen zur Verfügung gestellt werden und
  • durch Vertretungsregelungen die Verfügbarkeit eines Transplantationsbeauftragten gewährleistet ist. Die Kosten für fachspezifische Fort- und Weiterbildungen der Transplantationsbeauftragten sind von den Entnahmekrankenhäusern zu tragen.
2. Transplantationsbeauftragte sind insbesondere dafür verantwortlich,
  • dass die Entnahmekrankenhäuser ihrer Verpflichtung […] nachkommen,
  • dass die Angehörigen von Spendern nach § 3 oder § 4 in angemessener Weise begleitet werden,
  • die Verfahrensanweisungen nach § 9a Absatz 2 Nummer 2 zu erstellen,
  • dass das ärztliche und pflegerische Personal im Entnahmekrankenhaus über die Bedeutung und den Prozess der Organspende regelmäßig informiert wird,
  • alle Todesfälle mit primärer oder sekundärer Hirnschädigung in jedem Einzelfall, insbesondere die Gründe für eine nicht erfolgte Feststellung oder eine nicht erfolgte Meldung nach § 9a Absatz 2 Nummer 1 oder andere der Organentnahme entgegenstehende Gründe, auszuwerten […]

Fazit

Die Etablierung der Stabsstelle Transplantationsbeauftragte und die multiprofessionelle Zusammensetzung des Teams sorgen für eine Verbesserung der Zusammenarbeit und schaffen eine Struktur, welche die gesetzlich vorgegebene Aufgabe der Spendererkennung zuverlässig ermöglicht und zudem die bedarfsadaptierte Angehörigenunterstützung gewährleistet.

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Metadaten
Titel
Organspende: Qualität durch Multiprofessionalität
verfasst von
Svenja Teufert
Michelle Fröb
Max Großmann
Jean Schliewe
Dr. med. Svitlana Ziganshyna
Publikationsdatum
01.02.2022
Verlag
Springer Medizin
Schlagwort
Organspende
Erschienen in
Pflegezeitschrift / Ausgabe 3/2022
Print ISSN: 0945-1129
Elektronische ISSN: 2520-1816
DOI
https://doi.org/10.1007/s41906-022-1217-9

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