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Gut vorgesorgt - gut betreut

  • 01.03.2019
  • Pflege Alltag
Erschienen in:

Auszug

Die Vorsorgevollmacht Neben der Patientenverfügung eröffnet die Vorsorgevollmacht einen weiteren Weg, auf eine Situation vorbereitet zu sein, in der die eigene Entscheidungsfähigkeit nicht mehr besteht oder stark eingeschränkt ist. Durch sie kann der Vollmachtgeber eine andere Person für den Fall einer späteren Geschäftsunfähigkeit oder Hilfsbedürftigkeit mit der Wahrnehmung finanzieller und persönlicher Angelegenheiten betrauen. …
Titel
Gut vorgesorgt - gut betreut
Verfasst von
Konstantin Weinholz
Publikationsdatum
01.03.2019
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
Heilberufe / Ausgabe 3/2019
Print ISSN: 0017-9604
Elektronische ISSN: 1867-1535
DOI
https://doi.org/10.1007/s00058-018-0031-7