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  • 2017
  • OriginalPaper
  • Buchkapitel
Erschienen in:

Zusammenfassung

Ärztliche und pflegerische Maßnahmen stellen gemäß §§ 223 ff. des Strafgesetzbuchs zunächst immer eine Körperverletzung dar, die ohne Beweis eines Rechtfertigungsgrunds strafrechtliche Folgen nach sich ziehen müssten. Dies betrifft Maßnahmen wie z. B. Injektion oder Katheterismus.
Titel
Einwilligung
Verfasst von
Rolf Höfert
Copyright-Jahr
2017
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-662-52981-2_24