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13.11.2020 | Medizinrecht
Die neue elektronische „Notfallpatientenakte“
Erschienen in: Notfall + Rettungsmedizin | Ausgabe 3/2021
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Mit dem am 03.07.2020 durch den Bundestag beschlossenen Patientendaten-Schutz-Gesetz geht die Digitalisierungswelle im Gesundheitswesen weiter. Neben der elektronischen Patientenakte wird auf der Gesundheitskarte auch ein Notfalldatensatz gespeichert. Der Beitrag zeigt auf, welche Daten gespeichert werden können und wie sich daraus Vorteile für die Notfallversorgung ergeben können, um diese effektiver zu gestalten.