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Die neue elektronische „Notfallpatientenakte“

  • 13.11.2020
  • Medizinrecht
Erschienen in:

Zusammenfassung

Mit dem am 03.07.2020 durch den Bundestag beschlossenen Patientendaten-Schutz-Gesetz geht die Digitalisierungswelle im Gesundheitswesen weiter. Neben der elektronischen Patientenakte wird auf der Gesundheitskarte auch ein Notfalldatensatz gespeichert. Der Beitrag zeigt auf, welche Daten gespeichert werden können und wie sich daraus Vorteile für die Notfallversorgung ergeben können, um diese effektiver zu gestalten.
Titel
Die neue elektronische „Notfallpatientenakte“
Verfasst von
T. Dittrich
Publikationsdatum
13.11.2020
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
Notfall + Rettungsmedizin / Ausgabe 3/2021
Print ISSN: 1434-6222
Elektronische ISSN: 1436-0578
DOI
https://doi.org/10.1007/s10049-020-00802-8
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