01.06.2004 | Notfall aktuell
Das neue Arbeitszeitgesetz
Auswirkungen auf den Rettungsdienst
Erschienen in: Notfall + Rettungsmedizin | Ausgabe 4/2004
Einloggen, um Zugang zu erhaltenAuszug
Mit dem „Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt“ vom 24. Dezember 2003 wurde auch das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) novelliert. Damit reagierte der Gesetzgeber auf das EuGH-Urteil im Fall Jäger vom 9. September 2003 zum Bereitschaftsdienst von Ärzten im Krankenhaus. Dieses Urteil ist auch direkt auf den Rettungsdienst übertragbar. Damit sind die jahrelangen Unsicherheiten nach dem EuGH-Urteil vom 3. Oktober 2000 (SIMAP) beendet, wonach auch Bereitschaftsdienstzeiten als Arbeitszeit bewertet wurden. Das neue Arbeitszeitgesetz regelt jetzt explizit die durchschnittliche wöchentliche Höchstarbeitszeit und setzt damit den noch fehlenden Teil der EG-Arbeitszeitrichtlinie vom 23. November 1993 um, wobei nach wie vor Fragen offen bleiben. …Anzeige