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Open Access 19.04.2024 | Konzepte - Stellungnahmen - Perspektiven

Berufliche Qualifikation im Rettungsdienst – wofür ist eine Akademisierung von Rettungsdienstpersonal sinnvoll?

verfasst von: J. Gottschalk, A. Jerrentrup, B. Plöger, J. Orendt, A. Gnirke

Erschienen in: Notfall + Rettungsmedizin

Zusammenfassung

Hintergrund

Bei vielen Berufen im Gesundheitswesen ist ein Trend zur Akademisierung erkennbar. In der neunten Stellungnahme und Empfehlung der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung ist nun auch eine akademische Qualifikation für nichtärztliches Rettungsdienstpersonal empfohlen. Im Rahmen eines regelmäßigen Austauschs, der einmal jährlich in Präsenz und spätestens quartalsweise online stattfindet, diskutieren Geschäftsführer, Betriebsleiter, Bildungsverantwortliche und Ärztliche Leiter der Rettungsdienste des BRK (Bayerisches Rotes Kreuz) Kreisverband Regensburg, der DRK (Deutsches Rotes Kreuz) Rettungsdienst Mittelhessen gGmbH und der Rettungsdienst-Kooperation in Schleswig-Holstein (RKiSH) gGmbH die Fragestellung, ob und in welchen Bereichen eine Akademisierung im Rettungsdienst erforderlich und/oder sinnvoll ist.

Methoden

Es wurden die möglichen Anliegen von Hilfesuchenden identifiziert und versucht, diese, unter Berücksichtigung von medizinischen Zustandsbildern, in unterschiedliche Kategorien aufzuteilen. Anschließend konnte diesen Kategorien das benötigte Kompetenzprofil zugeordnet werden und dieses anschließend mit einer passenden Qualifikation besetzt werden. Konnte keine passende Qualifikation zugeordnet werden, wurden Inhalte definiert, die für eine neue Qualifikation erforderlich sind. Durch einen Blick in den Deutschen Qualifizierungsrahmen konnte die Zuordnung der Qualifikationen vorgenommen werden und der Bedarf eines Studiums festgestellt werden.

Ergebnisse

Vier Kategorien, Kategorie I – kritisch mit schnellem Interventionsbedarf –, Kategorie II – kritisch mit schneller Transportnotwendigkeit –, Kategorie III – dringliche Indikation – und Kategorie IV – unkritische Indikationen –, wurden identifiziert. Für die kritisch erkrankten oder verletzten Hilfesuchenden ist die derzeitige Qualifikation Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter geeignet, um selbstständig oder mit (tele-)notärztlicher Unterstützung die bestmögliche Versorgung zu gewährleisten. Für die Hilfesuchenden, die niederschwellige und unkritische Anliegen haben, ist derzeit keine geeignete berufliche Qualifikation vorhanden. Auch in Hinblick auf einen vorbeugenden Rettungsdienst ist hierfür eine neue Qualifikation zu entwickeln. Hierfür wurden erforderliche Kompetenzen festgestellt. Um diese zu erreichen, scheint eine akademische Qualifizierung notwendig zu sein.
Hinweise
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Hinweis des Verlags

Der Verlag bleibt in Hinblick auf geografische Zuordnungen und Gebietsbezeichnungen in veröffentlichten Karten und Institutsadressen neutral.

Einleitung

Seit Jahren ist in vielen Gesundheitsfachberufen ein massiver Trend zur Akademisierung erkennbar. Dies hält zunehmend auch Einzug in die Berufe der direkten nichtärztlichen Patientenversorgung. Während im Bereich der Hebammenkunde eine reine hochschulische Ausbildung geschaffen wurde, so wurden für viele Berufe im Gesundheitswesen begleitende Studiengänge oder eine parallele hochschulische Ausbildung geschaffen, die einen akademischen Abschluss für das jeweilige Berufsbild oder neue berufliche Qualifikationen (z. B. Rettungsingenieur oder BA Rescue Management) schaffen. In vielen Fällen ist der direkte Nutzen einer Akademisierung für die Patientenversorgung nicht erkennbar, da ein abgeschlossenes Studium in der Regel derzeit nicht zu weiterführenden medizinischen Kompetenzen, insbesondere nicht zu erweiterter Handlungskompetenz führt. Unbenommen hiervon ist die weiterführende Akademisierung in den Bereichen Management oder Pädagogik.
Auch im Rettungsdienst wurde bereits bei der Einführung des Notfallsanitätergesetzes (NotSanG § 7) eine Möglichkeit zur Durchführung von Modellvorhaben an Hochschulen geschaffen [1], die bisher bundesweit noch nicht oder nur ansatzweise versucht wurden, umgesetzt zu werden, zum Beispiel mit dem Studiengang Notfallsanitäter (B.Sc.) der Dresden International University [2]. Nachdem nun auch in der neunten Stellungnahme und Empfehlung der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung eine Akademisierung für den Notfallsanitäter empfohlen wird und hier der Blick zu unseren Nachbarn zugrunde gelegt wurde [3], sollte diese These näher beleuchtet werden. Ebenso sollte die dortige Substitution der Notärztin oder des Notarztes durch eine akademisierte Notfallsanitäterin oder einen akademisierten Notfallsanitäter mit Blick auf die derzeitigen Kompetenzen einer Notfallsanitäterin oder eines Notfallsanitäters hinterfragt werden. Zusätzlich muss hierbei die Frage beleuchtet werden, welche Qualifikationen tatsächlich für die zielführende und patientenorientierte Versorgung von Hilfesuchenden erforderlich sind. Ergo: Welche akademische Kompetenz braucht der Rettungsdienst und an welcher Stelle?
Die Fragestellung diskutieren in einem offenen Austausch Geschäftsführer, Betriebsleiter, Bildungsverantwortliche und Ärztliche Leiter der Rettungsdienste des BRK (Bayerisches Rotes Kreuz) Kreisverband Regensburg, der DRK (Deutsches Rotes Kreuz) Rettungsdienst Mittelhessen gGmbH und der Rettungsdienst-Kooperation in Schleswig-Holstein (RKiSH) gGmbH im Rahmen ihres regelmäßigen Austauschs mit Blick auf die Zukunft des Rettungsdiensts.
Um den Rettungsdienst modern aufzustellen, ist es wichtig, das gesamte Spektrum der außerklinischen Akut- und Notfallversorgung zu betrachten und eine zukunftsfähige Situation für das Rettungsdienstpersonal zu schaffen. Unter Berücksichtigung der gesamten Versorgungsstruktur kann es zu einer zielgerichteten Weiterentwicklung des Gesamtsystems Rettungsdienst und der Beteiligten, die in diesem System arbeiten, kommen. Einen Teil der Ergebnisse des Austauschs der oben genannten Rettungsdienstorganisationen stellt diese Veröffentlichung dar.

Methodische Vorgehensweise

Im ersten Schritt wurden die möglichen Hilfeersuchen an eine 112-Leitstelle in unterschiedliche Kategorien und Dringlichkeiten eingeteilt. Hierbei stehen die Hilfesuchenden und das jeweilige Anliegen im Mittelpunkt. („Der Hilfesuchende bestimmt den Notfall, das System die Reaktion darauf“; [3]). Hierbei wurden Beschreibungen für die Kategorien gewählt und Begrifflichkeiten für die notwendigen Handlungen und Maßnahmen in der Kategorie zugewiesen. Jeder Kategorie wurden Beispiele (notfall-)medizinischer Zustandsbilder hinterlegt und die erforderlichen Kompetenzen für das zu bearbeitende Personal zugewiesen. Als Voraussetzung, Hilfesuchende überhaupt diesen Kategorien zuordnen zu können, ist eine standardisierte Notrufabfrage [4] inklusive qualitätssichernder Maßnahmen notwendig. Als nächster Schritt wurden die identifizierten Anforderungen mit vorhandenen Qualifikationen verglichen und wenn möglich mit diesen belegt. Sofern eine Belegung mit einer vorhandenen Qualifikation nicht möglich war, wurden die erforderlichen Kompetenzen definiert. Die derzeit vorhandenen unterschiedlichen Rettungsmittel wurden hierbei nicht betrachtet, sondern ausschließlich die Kompetenzen des Personals. Ziel war es, eine personelle Qualifikation für die jeweiligen Anliegen der Hilfesuchenden zu definieren, um so die bestmögliche individuelle Versorgung zu gewährleisten. Angenommen wurde hierbei, dass es eine deutliche Anpassung des Notarztsystems gibt und auch flächendeckend telenotärztliche Unterstützung verfügbar ist. Dies beinhaltet eine weitergehende Qualifikation von Notärztinnen und Notärzten, angepasste Einsatzindikationen und eine Reduzierung der Einsatzmittel. Ein überwiegend auf Luftrettung basiertes Notarztsystem, wie in der neunten Stellungnahme und Empfehlung der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung empfohlen [3], wurde nicht als Basis der weiteren Überlegungen vorausgesetzt. Hier wurde die bestehende Mischung, wie erwähnt mit deutlich reduzierten Standorten, aus bodengebundenen und Luftrettungssystemen als Überlegungsgrundlage genommen. Ebenso gehen die Autoren davon aus, dass mit Weiterentwicklungen, Fort- und Weiterbildungen [5] die bestehenden Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter in ihrer Handlungskompetenz gestärkt werden. Die notwendigen Entwicklungen der notärztlichen Qualifikationen wurden andiskutiert, sind aber nicht Bestandteil dieser Publikation. Vollständigkeitshalber sei erwähnt, dass als weiterer Punkt eine analoge Systematik für den Krankentransport erfolgte. Dies soll allerdings in dieser Veröffentlichung nicht näher beleuchtet werden.

Ergebnisse

Immer wieder wird der Rettungsdienst zu hilfesuchenden Menschen gerufen, bei denen kein notfallmedizinisches Zustandsbild im Vordergrund steht. Nachdem Einsätze derartiger Schwerpunkte zum Arbeitsfeld des Rettungsdiensts gehören, für die der Begriff „Patientin oder Patient“ oftmals nicht zutreffend ist, wurde die Bezeichnung „Hilfesuchender“ verwendet.
Um eine sinnvolle Beurteilung treffen zu können, welche Qualifikationen im Rettungsdienst notwendig sind und an welcher Stelle eine akademisierte Qualifikation notwendig erscheint, ist es erforderlich, den Bedarf zu differenzieren. Bei Betrachtung der eingehenden Notrufe und deren unterschiedlicher Anliegen muss eine adäquate Priorisierung [6] nach Dringlichkeit vorgenommen werden. Als Grundlage dieser Priorisierung konnten vier Kategorien, wie in Tab. 1 aufgezeigt, identifiziert werden, die die akuten Anliegen Hilfesuchender abdecken. Dies geschah unter Betrachtung der derzeitigen Einsätze der beteiligten Unternehmen im Versuch, diese sinnvoll zu clustern. Leitlinien zur Versorgung der Zustandsbilder sowie die Therapien wurden hierbei als Indikatoren für die Zuordnung herangezogen. Hierbei werden in Kategorie I und II die Hilfesuchenden eingeordnet, die als Patientin oder Patient mit einem medizinischen Zustandsbild als „kritisch“ einzuschätzen sind. Die Kategorien unterscheiden sich in den Merkmalen „schnelle Intervention“, welche die Kategorie I prägt und unaufschiebbare invasive Maßnahmen oder Medikamentengaben erfordert, sowie „schneller Transport“, der für Patientinnen und Patienten in Kategorie II im Vordergrund stehen sollte, um die notwendige schnelle Behandlung in einer geeigneten Klinik zu ermöglichen. Als Kategorie III können alle Anliegen betrachtet werden, die „dringlich“ sind und mit einem geeigneten Rettungsmittel bedient werden sollten. Nach einer geeigneten außerklinischen Versorgung wird in der Regel ebenfalls ein Transport in eine geeignete weiterführende Versorgungseinrichtung notwendig werden. Der Kategorie IV werden alle „unkritischen Interventionen“ zugeordnet. Diese umfasst all die Einsätze, die nach einer standardisierten Notrufabfrage [4] nicht in eine der ersten drei Kategorien fallen, aber auch nicht abschließend bewertet und an andere Institutionen weitergeleitet werden.
Tab. 1
Kategorien der Hilfesuchenden in Notfallsituationen
Kat. I
Kritischer Hilfesuchender – schnelle Intervention
Nicht aufschiebbare medikamentöse Therapie oder invasive Maßnahme
Bsp.: Reanimation
Vorraussetzung: hohes medizinisches Wissen und hohe Handlungssicherheit
Kat. II
Kritischer Hilfesuchender – schneller Transport
Tracerdiagnosen
Bsp.: akutes Koronarsyndrom
Vorraussetzung: hohes medizinisches Wissen und gute strukturelle Kenntnisse über Transportmittel und Zielkliniken
Kat. III
Dringlich zu versorgender Hilfesuchender
Akute Ereignisse, die nicht in Kat. I oder II fallen und eine zeitnahe Versorgung benötigen
Bsp.: Frakturen, hypertensive Entgleisungen
Vorraussetzung: moderates medizinisches Wissen und organisatorische Fähigkeiten
Kat. IV
Unkritischer Hilfesuchender
Ereignisse, die nicht in Kat. I bis III fallen und nicht durch eine strukturierte Notrufabfrage abschließend bewertet werden können
Bsp.: unklare Erkrankungen
Vorraussetzung: hohes allgemeinmedizinisches Wissen, gute Untersuchungsfähigkeiten und Kenntnisse über psychosoziale Vorgehensweisen
In der obigen Zuteilung in die Kategorien wird bereits deutlich, dass den Leitstellen hierbei ein wichtiges Aufgabenfeld zufällt. Eine standardisierte Notrufabfrage ist obligat, um eine zielgerichtete Zuteilung vornehmen zu können. Daneben muss eine barrierefreie Vernetzung mit der Zentrale des ärztlichen Bereitschaftsdiensts bestehen sowie ein gezieltes Management des disponiblen Krankentransports etabliert werden [6].
Den jeweiligen Kategorien müssen geeignete Qualifikationen zugeordnet werden. Hierbei wurden jeweils Kompetenzen beschrieben, die für eine erfolgreiche und effiziente Abarbeitung des jeweiligen Anliegens notwendig sind. Die Kompetenzen wurden anschließend mit den bestehenden Berufsgruppen in der außerklinischen Notfallversorgung verglichen und bei einer Übereinstimmung der jeweiligen Kategorie zugeordnet. In den Kategorien I und II können sowohl notärztliche Kompetenzen als auch die von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern notwendig sein. Die Fallkonstellationen, die eine physische Notwendigkeit einer Notärztin oder eines Notarztes benötigten, wurden diskutiert. Hierbei bestimmen Dringlichkeit der Versorgung und Verfügbarkeit der jeweiligen Ressource die Durchführung. Wenn keine sinnvolle Zuordnung möglich war, wurden Schwerpunkte und Entwicklungsbedarfe definiert, die benötigt werden, um eine neue oder weiterführende Qualifikation zu schaffen. Das Ergebnis, wie in Tab. 2 dargestellt, wird im Folgenden erläutert.
Tab. 2
Benötigte Qualifikation bei den jeweiligen Kategorien
Kat. I
Kritischer Hilfesuchender – schnelle Intervention
Nicht aufschiebbare medikamentöse Therapie oder invasive Maßnahme
Qualifikation: Notarzt und Notfallsanitäter; Unterstützung durch Telenotarzt
Kat. II
Kritischer Hilfesuchender – schneller Transport
Tracerdiagnosen
Qualifikation: Notfallsanitäter; Unterstützung durch Telenotarzt
Kat. III
Dringlich zu versorgender Hilfesuchender
Akute Ereignisse, die nicht in Kat. I oder II fallen und eine zeitnahe Versorgung benötigen
Qualifikation: Notfallsanitäter
Kat. IV
Unkritischer Hilfesuchender
Ereignisse, die nicht in Kat. I bis III fallen und nicht durch eine strukturierte Notrufabfrage abschließend bewertet werden können
Qualifikation: noch nicht vorhanden; Unterstützung durch Telemedizin notwendig

Kategorie I

Für Hilfesuchende, die der Kategorie I – kritisch mit schnellem Interventionsbedarf – zugeordnet werden, ist es wichtig, dass die Versorgenden zügig erkennen und entscheiden, ob eine invasive Maßnahme und/oder medikamentöse Therapie unaufschiebbar ist beziehungsweise welche die geeignete ist. Als mögliche Zustandsbilder sind hier die Anaphylaxie oder auch alle ABC-kritischen Patienten genannt. Somit ist hier ein tiefes medizinisches Wissen, aber auch Handlungssicherheit bei der Durchführung von Maßnahmen erforderlich. In der Betrachtung der bestehenden Qualifikationen können hier Lernziele gem. § 4 Abs. 2 NotSanG [1], aber auch die Weiterführung der durch die Notfallsanitäterinnen oder Notfallsanitäter eingeleiteten Maßnahmen durch die Kompetenzen einer Notärztin oder eines Notarztes vor Ort notwendig werden. Betrachtet man insbesondere § 4 Abs. 2 Ziff 1b, c NotSanG [1] sowie die Anlage Anlage 1 Ziff. 1 und 2 NotSan-APrV [7], so stellt man fest, dass die notwendigen Inhalte um ein gutes Wissen über das Erkennen der in diese Kategorie fallenden Zustandsbilder geschult und ausreichend Handlungskompetenz vermittelt wird, um die betroffenen Hilfesuchenden bestmöglich zu versorgen. Ergänzend mit dem Wissen und den weiteren Handlungen einer Notärztin oder eines Notarztes mit entsprechender Qualifikation sollten alle möglichen Szenarien gut darstellbar sein. Ein regelmäßiges Training sowie eine adäquate Zertifizierung der Kompetenzen sind hier insbesondere zum Kompetenzerhalt notwendig [8]. Daher kommen die Autoren zur Auffassung, dass für die Kategorie I die derzeitige Qualifikation zur Notfallsanitäterin oder zum Notfallsanitäter in Verbindung mit einer Qualifikation zur Notärztin oder zum Notarzt oder telenotärztlicher Unterstützung geeignet ist. Inwieweit hier notfallmedizinische (invasive) Handlungskompetenzen, die über die curricularen Anforderungen einer Notfallsanitäterausbildung hinaus gehen können, durch akademisierte Notfallsanitäterstudiengänge in geeigneten Kliniken vermittelt und erlernt werden können, erscheint den Autoren sehr fraglich und nur schwer umsetzbar. Insbesondere in Anbetracht der notwendigen klinischen Erfahrungen und der schwindenden Klinikressourcen scheint dies nicht realisierbar. Auch der Vergleich mit nichtärztlichen Qualifikationen anderer Länder [9] zeigt keinen deutlichen Mehrwert gegenüber der bereits jetzt vorhandenen Qualifizierung zur Notfallsanitäterin oder zum Notfallsanitäter.

Kategorie II

Die schwer, aber klar abzugrenzende Patientenklientel der Kategorie II – kritisch mit schneller Transportnotwendigkeit. Hierbei handelt es sich in der Regel um eine Verdachtsdiagnose, die eine adäquate Therapie nur in einer geeigneten Klinik erhalten kann. Indikatoren zur Einteilung in Kategorie II wären demnach Tracerdiagnosen, aber auch eine Aortendissektion. Analog zu Kategorie I ist hier auch tiefes medizinisches Wissen erforderlich, um das jeweilige Zustandsbild zügig erkennen zu können. Darüber hinaus ist eine gute Kenntnis geeigneter Zielkrankenhäuser wichtig bzw. eine adäquate technische Unterstützung notwendig (z. B. interdisziplinäre Versorgungsnachweis, kurz: IVENA, o. Ä.). Obligat müssen eine zielgerichtete Erstversorgung und Überwachung während des Transports sein. Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter sollen bereits jetzt in ihrer Ausbildung genau diese Punkte erlernen und beherrschen. Teilweise ist dies auch eine der Kernaufgaben der Notfallsanitäterinnen oder Notfallsanitäter, dies legt § 4 Abs. 2b, c und f NotSanG [1] fest. Auch hier kann Anlage 1 Ziff. 1, 2 und 5c NotSan-APrV [7] verstärken, dass die erforderlichen Kompetenzen geschult werden. Auch aus rechtlicher Sicht sind die Möglichkeiten bereits gegeben [1, 8]. Bei diesen Zustandsbildern ist zusätzlich meistens lediglich ärztliches Wissen erforderlich, aber keine Handlungskompetenz, die über die einer Notfallsanitäterin oder eines Notfallsanitäters hinausgeht. Somit ist der ergänzende Einsatz einer telenotärztlichen Konsultation, sofern erforderlich, als ausreichend zu betrachten. Für die Kategorie ist also ebenfalls die derzeitige Ausbildung zur Notfallsanitäterin oder zum Notfallsanitäter ausreichend, um die anfallenden Einsätze, im Bedarfsfall in Verbindung mit telenotärztlicher Unterstützung, zielführend abzuarbeiten. Eine Qualifizierung zum Bachelor oder Master Paramedic nach Vorbild eines Advanced Paramedic Practitioner [9] scheint keinen Mehrwert zu bringen. Bei fehlender Verfügbarkeit und je nach Fall kann auch ein telemedizinisch unterstützter N‑KTW eingesetzt werden, da hier die Zeitkomponente bis zur Versorgung in der Klinik führend ist.

Kategorie III

Wird ein Anliegen der Kategorie III – dringliche Indikation – zugeordnet, handelt es sich um akute Ereignisse, die nicht in Kategorie I oder II fallen und eine zeitnahe Versorgung benötigen. Beispielsweise fallen Frakturen oder hypertensive Entgleisungen in diese Kategorie. Um das Hilfeersuchen erfolgreich bearbeiten zu können, ist es erforderlich, einschätzen zu können, ob eine invasive Maßnahme oder eine Medikamentengabe zum jetzigen Zeitpunkt notwendig ist oder später durchgeführt werden kann. Hierfür sind weniger medizinische Fähigkeiten, aber gute organisatorische Kompetenzen notwendig. Darüber hinaus ist es erforderlich, ein gutes Wissen über allgemeine Versorgungsstrukturen zu besitzen. Diese Einsätze benötigen in der Regel keine Handlungskompetenzen, die ausschließlich im ärztlichen Personal vorhanden sind. Vielmehr sind diese Anliegen entweder ohne invasive Maßnahmen oder Medikamentengaben bearbeitbar, telemedizinisch delegierbar oder die Maßnahmen oder Medikamentenanwendungen können durch einen Ärztlichen Leiter Rettungsdienst mittels Vorabdelegation erfolgen. Hierfür sind die Lernziele gem. § 4 Abs. 2 Ziff. 2c NotSanG [1] in den Vordergrund zu stellen, für alle anderen Aspekte ist auch hier eine ausreichende Ausbildung gem. § 4 Abs. 2 NotSanG [1] gegeben. Ob ein mögliches Berufsgesetz für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter, wie von der Bundessregierung in ihrem Koalitionsvertrag vorgesehen [10], eine weitere geeignete Berufsqualifikation bringt, ist derzeit nicht absehbar. Sinnvoll wäre die etwaige neue Berufsausbildung, um eine verantwortliche Fachkraft im qualifizierten Krankentransport auszubilden. Ebenso wäre eine Assistenztätigkeit in der Notfallrettung denk- und realisierbar. Unter dieser Betrachtung ist festzuhalten, dass die Autoren für die Einsätze der Kategorie III – dringliche Intervention – die Ressource „Notärztin oder Notarzt“ hier als nicht notwendig erachten. Ausreichend ist die Qualifikation Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter in der Versorgung sowie zur Durchführung von delegierten Maßnahmen gem. § 4 Abs. 2 Ziff. 2c NotSanG [1].

Kategorie IV

Kategorie IV – unkritische Indikationen – beinhaltet alle Ereignisse, die nicht in Kategorie I bis III fallen und nach einer standardisierten Notrufabfrage nicht abschließend bewertet werden können, um direkt an das ambulante System abgegeben werden zu können. Beispielsweise sind hier unklare Erkrankungen, eine Verschlechterung des Allgemeinzustands u. Ä. zu nennen. Somit sind hier insbesondere niederschwellige Anforderungen an den Rettungsdienst gemeint, die entweder einen Transport zu einer weiterversorgenden Einrichtung, das Belassen des Hilfesuchenden vor Ort oder das Hinzuziehen anderer Dienstleister aus dem Sozial- und Gesundheitswesen erfordern. Betrachtet man die Tätigkeiten genauer, die diese Kategorie kennzeichnen, so treten insbesondere die Punkte Einschätzen und Steuern von Hilfeersuchenden sehr deutlich hervor. Ziel muss dabei sein, die richtige Versorgungsebene und den richtigen Versorgungszeitpunkt zu definieren. Um dies aber zu beherrschen, ist es notwendig, ein tiefergehendes allgemeinmedizinisches Fachwissen und die Fähigkeit, Situationen klinisch einzuschätzen, zu haben. Weiterhin ist es elementar, sehr gute Untersuchungs- und Anamnesefähigkeiten zu besitzen. Ein breites Wissen über weitere Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens zu erlangen und eine hohe Sozialkompetenz vorzuweisen, sind weitere maßgebliche Anforderungen. Dies ist notwendig, um auch mit den Hilfesuchenden zielführend interagieren zu können. Neben der aktuellen Situation muss auch die sichere Einschätzung der Prognose zur Entscheidungsfindung beitragen. Hierfür ist unter anderem klinische Erfahrung unabdingbar. All die notwendigen Kompetenzen werden nicht oder nicht in der notwendigen Tiefe im NotSanG [1] bzw. in der NotSan-APrV [7] vermittelt. In der weiteren Betrachtung kommen die Autoren zur Auffassung, dass genau für diese Kategorie, selbst bei Betrachtung anderer Ausbildungen, Studiengänge oder Weiterbildungen, noch keine geeignete Qualifikation vorliegt. Da insbesondere in Hinblick auf die Notwendigkeit eines vorbeugenden Rettungsdiensts (VRD; [11]) diese Qualifikation notwendig ist und vermutlich auch die Anzahl der Hilfesuchenden der Kategorie IV einen bedeutenden Teil des Arbeitsalltags im Rettungsdienst ausmachen wird, sollte diese Qualifikation definiert und geschaffen werden. Wenn notwendig kann und soll eine Unterstützung durch Telemedizin gewährleistet werden. Die zu schaffende Qualifikation kann für Mitarbeitende im Rettungsdienst auch eine Qualifizierung mit Zukunftsperspektive darstellen [12].
Zusammenfasend stellt die Kategorie IV – unkritische Indikationen – eine Herausforderung an die aktuell vorhandene Qualifikation Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter. Ebenso sind keine weiteren derzeit vorhandenen Weiterbildungen geeignet, diese Lücke zu schließen, sodass die Autoren die Notwendigkeit einer geeigneten neuen Qualifikation für diese Kategorie als notwendig erachten. Für die kritisch kranken Patientinnen und Patienten oder dringlichen Indikationen scheint aktuell und auch bei Anpassungen des Notarztsystems eine geeignete Qualifikation des nichtärztlichen Personals vorzuliegen.

Qualifikationsbeschreibung

Um nun eine geeignete Qualifikation für die Erfordernisse der Kategorie IV – „unkritische Indikationen“ – zu definieren, sollen die notwendigen Kernkompetenzen angelehnt an den Bedarf des Hilfesuchenden definiert werden. Diese bestehen einerseits aus medizinischen Aspekten, aber auch aus sozial dominierten Teilbereichen [13, 14]. Tab. 3 zeigt die Inhalte auf, die aus Sicht der Autoren notwendig sind, um eine geeignete Qualifikation zur Bearbeitung der Anforderungen der Kategorie IV zu schaffen und die erforderlichen Kompetenzen zu vermitteln. Hierbei muss ein Schwerpunkt auf allgemeinmedizinisches Wissen und speziell Kenntnisse über unterschiedliche Krankheitsverläufe und -entwicklungen gelegt werden. Die vermittelten theoretischen Inhalte müssen durch praktische und klinische Anteile ergänzt und vertieft werden. Ebenso müssen Anamneseerhebung und Untersuchungsmethoden sowie diagnostische Fähigkeiten beherrscht werden. Ein breites Wissen über nutzbare Ressourcen im Sozialsystem und auch weitere Einrichtungen des Gesundheitswesens und deren sinnvolle Einbindung muss eine Anforderung sein [15], die in den zu erwartenden Kompetenzen aufgeht. Um auch notfallmedizinische Kompetenzen zu besitzen, erscheint es zunächst sinnvoll, vor einer weiteren Qualifikation zuerst eine Berufsausbildung zur Notfallsanitäterin oder zum Notfallsanitäter zu absolvieren. Um nun einzuordnen, ob hier eine Fachweiterbildung die notwendigen Kompetenzen vermitteln kann oder ob ein Studium dafür eher geeignet ist, soll ein Blick in die spätere Tätigkeit und deren Einordnung helfen. Die Berufsausbildung zur Notfallsanitäterin oder zum Notfallsanitäter ist im Deutschen Qualifikationsrahmen für Lebenslanges Lernen [16], kurz DQR, dem Niveau 4 zugeordnet [17]. Nachdem für die Tätigkeit nun breites und integriertes Wissen erforderlich wird und ein sehr breites Spektrum unterschiedlicher Fertigkeiten erforderlich wird, um die Aufgaben zu bewältigen, sowie die Fähigkeit, in komplexen Situationen eine Entscheidung zu finden, ist unabdingbar eine Anhebung in das Niveau 6 anzustreben [16]. Die Bereiche, in denen Wissen und Fertigkeiten sich wiederfinden, werden schwerpunktmäßig in der Medizin und im Bereich der Sozialwissenschaften beheimatet sein. Beide Bereiche sind sehr durch neue wissenschaftliche Erkenntnisse geprägt und stellen so den stets notwendigen Stand der Wissenschaft sicher. Daher sind neben der Anhebung des DQR-Niveaus auch der Umgang mit wissenschaftlichen Erkenntnissen und deren Anwendung in der beruflichen Praxis erforderlich. Somit scheint ein weiterführendes Studium mit der Zugangsvoraussetzung einer abgeschlossenen Berufsausbildung zur Notfallsanitäterin oder zum Notfallsanitäter der sinnvollere Entwicklungsweg zu sein. Denn ein weiterführendes Hochschulstudium kann die weiteren notwendigen Kompetenzen vermitteln und eine geeignete Qualifikation mit einem Bachelorabschluss schaffen. Wird das Studium berufsbegleitend aufgesetzt, so kann insbesondere während des Studiums Berufserfahrung geschaffen werden. Diese ist aus Sicht der Autoren ebenso erforderlich, um bereits unterschiedliche Erfahrungen in der Patientenversorgung und im Umgang mit unterschiedlichsten Zustandsbildern erlangt zu haben.
Tab. 3
Kompetenzen für eine geeignete Qualifikation zur Kategorie IV
Bereich
Notwendige Kompetenzen
Medizin
Breites Allgemeinmedizinisches Wissen
Krankheits- und Therapieverlauf
Psychiatrische Erkrankungen
Umfassende Anamneseerhebung
Umfangreiche Untersuchungstechniken
Breite Diagnostikfähigkeiten
Kenntnisse der außerklinischen Akutmedizin
Sozialwissenschaften
Breites Wissen sozialer Entwicklungen
Kenntnisse zur sozialen Isolation
Fähigkeit, Lebensumgebungen zu bewerten
Kenntnisse im Umgang mit psychosozialen Ausnahmesituationen
Kenntnisse über interkulturelle Verhaltensweisen
Organisatorisch
Wissen über die Leistungsfähigkeit sozialer Dienstleister
Wissen über die Leistungsfähigkeit weiterer Versorgungseinrichtungen
Breites Wissen gesundheitswissenschaftlicher Erkenntnisse
Kenntnisse über aufsuchende Systeme
Persönlich
Gutes Wissen und Anwendung digitaler Anwendungen
Fähigkeiten zur Vernetzung und Nutzung des Netzwerks
Ausgeprägte kommunikative Fähigkeiten
Gute Fähigkeiten, wissenschaftliche Erkenntnisse anzuwenden

Fazit für die Praxis

  • Die unterschiedlichen Anliegen von Hilfesuchenden können in vier Kategorien unterteilt werden.
  • Für kritisch Erkrankte oder Verletzte ist die aktuelle Berufsausbildung der Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter gut geeignet, die Versorgung auf einem hohen Niveau sicherzustellen. Hierbei wird durch gut ausgebildete Notärztinnen oder Notärzte, auch telemedizinisch, unterstützt.
  • Es besteht kein Bedarf an einer Akademisierung zur Erlangung einer fachgebundenen Heilkundebefugnis.
  • Für die Kategorie IV – unkritische Indikationen – existiert aktuell keine geeignete Qualifikation.
  • Durch die Etablierung eines neuen, an die aktuellenEntwicklungen angepassten Studiengangs kann eine geeignete Qualifikation für niederschwellige Einsätze geschaffen werden.
  • Die geschaffene Qualifikation sollte ebenso geeignet sein, die personelle Anforderung an ein vorbeugendes Rettungsdienstsystem zu erfüllen.

Einhaltung ethischer Richtlinien

Interessenkonflikt

J. Gottschalk, A. Jerrentrup, B. Plöger, J. Orendt und A. Gnirke geben an, dass kein Interessenkonflikt besteht.
Für diesen Beitrag wurden von den Autor/-innen keine Studien an Menschen oder Tieren durchgeführt. Für die aufgeführten Studien gelten die jeweils dort angegebenen ethischen Richtlinien.
Open Access Dieser Artikel wird unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz veröffentlicht, welche die Nutzung, Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und Wiedergabe in jeglichem Medium und Format erlaubt, sofern Sie den/die ursprünglichen Autor(en) und die Quelle ordnungsgemäß nennen, einen Link zur Creative Commons Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden.
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Hinweis des Verlags

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Literatur
1.
Zurück zum Zitat Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters (NotSanG); [2013] Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters (NotSanG); [2013]
3.
Zurück zum Zitat Bundesministerium für Gesundheit (2023) Reform der Notfall- und Akutversorgung: Rettungsdienst und Finanzierung; Neunte Stellungnahme und Empfehlung der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung Bundesministerium für Gesundheit (2023) Reform der Notfall- und Akutversorgung: Rettungsdienst und Finanzierung; Neunte Stellungnahme und Empfehlung der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung
6.
Zurück zum Zitat Krafft, Neuerer, Böbel, Reuter-Oppermann (2022) Notfallversorgung & Rettungsdienst in Deutschland. Partikularismus vs. Systemdenken. Gütersloh, Winnenden. ISBN 978-3-9824744-0‑3. Krafft, Neuerer, Böbel, Reuter-Oppermann (2022) Notfallversorgung & Rettungsdienst in Deutschland. Partikularismus vs. Systemdenken. Gütersloh, Winnenden. ISBN 978-3-9824744-0‑3.
7.
Zurück zum Zitat Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan-APrV) [2013] Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan-APrV) [2013]
14.
Metadaten
Titel
Berufliche Qualifikation im Rettungsdienst – wofür ist eine Akademisierung von Rettungsdienstpersonal sinnvoll?
verfasst von
J. Gottschalk
A. Jerrentrup
B. Plöger
J. Orendt
A. Gnirke
Publikationsdatum
19.04.2024
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
Notfall + Rettungsmedizin
Print ISSN: 1434-6222
Elektronische ISSN: 1436-0578
DOI
https://doi.org/10.1007/s10049-024-01326-1