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Aufklärung von Patienten

  • 2017
  • OriginalPaper
  • Buchkapitel
Erschienen in:

Zusammenfassung

Vor einer diagnostischen Maßnahme oder einer Operation muss der Patient über die Dringlichkeit der Maßnahme aufgeklärt werden. Daher unterliegt dem Arzt die Beweislast, dass eine vollständige und richtige Aufklärung erfolgt ist (BGH, Urteil vom 26.06.1990, VI ZR 289/89, und BGH-Urteil vom 07.11.2006, VI ZR 206/05).
Titel
Aufklärung von Patienten
Verfasst von
Rolf Höfert
Copyright-Jahr
2017
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-662-52981-2_10