In den vergangenen Jahren hat sich der Begriff der Überlastungsanzeige bei personellen Engpässen gefestigt. Es ist sicherlich unter rechtlichen Anforderungen unabdingbar, dass die für die jeweilige Schicht bzw. den Ablauf zuständige Pflegekraft ihre Bedenken bezüglich der Patientenverantwortung an die Stationsleitung oder Pflegedienstleitung umgehend schriftlich weitergibt, um bei Konsequenzen aus der Unterbesetzung von der Organisationshaftung befreit zu werden. Der Empfang ist schriftlich zu bestätigen.