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23.08.2023 | Ambulant | Nachrichten

Gutachten: Mehr Gestaltungsspielraum für ambulant tätige Pflegende

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Bayern will die Rahmenbedingungen für Beschäftigte in der ambulanten Pflege verbessern. Ein neuer Handlungsleitfaden soll den ambulanten Pflegediensten dabei als individuell nutzbarer „Werkzeugkasten“ dienen.

Pflegerin mit Klientin und Angehörigem © Ridofranz / Getty Images / iStockFür einen ganzheitlichen Pflegeprozess brauchen ambulante Pflegekräfte u.a. mehr gestalterische Spielräume, so ein Gutachten der Hochschule Kempten.  

Ausgangsbasis für den Leitfaden ist ein von der Staatsregierung beauftragtes Gutachten der Hochschule Kempten, das am Dienstag vorgestellt wurde.

Ziel des Gutachtens war es herauszufinden, wie ambulante Pflegedienste, unter den gegebenen Rahmenbedingungen, Verbesserungen für Mitarbeitende und Pflegebedürftige erzielen können. Dafür hatten Wissenschaftler*innen des Instituts für Gesundheit und Generationen (IGG) Experten interviewt und Pflegekräfte von sieben Pflegediensten bei ihrer Arbeit begleitet.

Einen ganzheitlichen Pflegeprozess ermöglichen

„Das Gutachten bestätigt, dass sowohl gestalterische Freiräume der Pflegekräfte als auch vernünftige Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Organisations- und Personalentwicklung erforderlich sind, damit wir einen ganzheitlichen Pflegeprozess ermöglichen können“, erklärte Gesundheitsminister Klaus Holetschek. Deshalb sei der entwickelte Handlungsleitfaden auch so praxisrelevant.

Anzustreben aus Sicht der Wissenschaftler*innen ist insbesondere eine zeitbezogene Abrechnung. Diese ermögliche es den Pflegekräften bedürfnisorientierter und eigenständiger tätig zu werden. Individuelle Absprachen mit dem Pflegebedürftigen würden erleichtert. Pflegende könnten ihre pflegefachliche Meinung einbringen und die Begleitung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen auf die tagesaktuellen Bedürfnisse abstimmen.

Bestehende Verhandlungsspielräume nutzen

Wie Holetschek betonte, weist der Handlungsleitfaden auch auf Fallstricke hin und zeigt die Voraussetzungen für angemessene Stundensatzverhandlungen auf. Pflegeeinrichtungen und Kostenträger sollten den bestehenden Spielraum für Verhandlungen zugunsten der Pflegebedürftigen und Pflegekräfte nutzen.

Der Gesundheitsminister kündigte an, die Erkenntnisse des Gutachtens in der für den Herbst geplanten „Förderrichtlinie Gute Pflege in Bayern“ zu berücksichtigen und Modellprojekte zur Weiterentwicklung der ambulanten Versorgung zu fördern.

Um die Versorgung sicherstellen zu können, seien die Arbeitsbedingungen für ambulant tätige Pflegekräfte zu verbessern. Holetschek: „Dafür müssen wir mutig Pflege neu denken. Das Gutachten zeigt, dass bereits jetzt viele Veränderungen möglich sind.“  (ne)

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