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17.05.2022 | Altenpflege | Nachrichten

Tarifpflicht: Umsetzung beschäftigt Bundesverfassungsgericht

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Im September 2021 haben Pflegeeinrichtungen erstmalig Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht erhoben. Grund ist die praktische Umsetzung der gesetzlich beschlossenen Tarifpflicht ab September 2022. Mit Unterstützung der Arbeitgeberverbände ging nun ein ergänzender Schriftsatz an das höchste deutsche Gericht.

Bereits im September 2021 haben Pflegeeinrichtungen mit Unterstützung ihrer Verbände Verfassungsbeschwerde gegen die gesetzlichen Tariftreueregelungen beim Bundesverfassungsgericht erhoben. Grund ist, dass die die praktische Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben sich laut bpa als unzumutbar erwies. Mit einem ergänzenden Schriftsatz haben sich Unternehmen an das Bundesverfassungsgericht gewandt und werden dabei von Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB), Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) und bpa Arbeitgeberverband unterstützt.

Nun erfolgte die zweite Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht und diese zeigt nach Einschätzungen des bpa den realitätsfernen und chaotischen Umsetzungsprozess und die unzumutbaren Auswirkungen auf Pflegeunternehmen an.

Stephan Baumann, Bundesvorsitzender des VDAB: „Die anzuwendenden gesetzlichen Regelungen und Richtlinien versetzen bisher nicht tarifgebundene Pflegeunternehmen in die Zwangslage, Tarifstrukturen verbindlich anzuwenden, die sie nicht kennen. Darüber hinaus sollen sie das sog. `regional übliche Entgeltniveau` auf Landesebene als verbindliche Lohnuntergrenze gegen sich gelten lassen, obwohl deren Datengrundlagen völlig intransparent und nicht valide ist. Das ist unzumutbar und entspricht keinem verantwortungsvollen Umgang mit Pflegeunternehmen.“

Laut Gesetzgeber Umsetzung nur sehr eingeschränkt möglich

Der Gesetzgeber selbst weist in einem ergänzenden Gesetzentwurf darauf hin, dass „entgegen der gesetzlichen Verpflichtung“ ein Teil der an Tarifverträge oder an kirchliche Arbeitsrechtsregelungen „nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig alle angeforderten maßgeblichen Informationen gemeldet hat.“ Weiter heißt es in der Begründung zu dem Gesetzentwurf, dass „für die nicht tarif- oder kirchenarbeitsrechtlich gebundenen Pflegeinrichtungen der Zugang zu den Regelungen und Entgelttabellen von regional anwendbaren Tarifwerken und kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen zum Teil nur sehr eingeschränkt möglich ist.“

Die Leittragenden sind die Pflegeeinrichtungen

Der bpa gibt dazu an, dass die Bemühungen der Bundesregierung um Änderungen und Anpassungen des Gesetzes zeigen, dass sie sich der Notwendigkeit von Konsequenzen aus dem Daten- und Informationschaos bewusst seien. Bisher blieb eine Lösung, wie beispielsweise eine Aussetzung oder Verschiebung der Tariftreueregelung offen. Laut bpa sind zwei Drittel der Pflegeeinrichtungen gezwungen, auf Basis falscher Datengrundlagen und fehlender Informationen, weitreichende betriebswirtschaftliche Entscheidungen für betriebliche Strukturanpassungen zu treffen und auch noch mit den Krankenkassen Vergütungen zu verhandeln. Wenn sie sich weigern würden, droht ihnen die Kündigung des Versorgungsvertrages und damit der Wegfall der Marktzulassung.

bpa drängt auf schnelle Bearbeitung

Der Präsident des bpa Arbeitgeberverbandes Rainer Brüderle erklärt: „Offenkundig fehlt der Bundesregierung und der sie tragenden Koalitionsfraktionen die Kraft, eine sachlich begründete Entscheidung zu treffen. Das ist angesichts eines aus unserer Sicht ohnehin verfassungswidrigen Gesetzes nicht mehr hinnehmbar. Daher haben wir dem Bundesverfassungsgericht nicht nur die aktuellen Entwicklungen geschildert, sondern werden es auch bitten müssen, sich schneller mit der Verfassungsbeschwerde zu befassen.“
„Allein die Tatsache, dass sich der Bundestag erneut mit der längst beschlossenen Regelung zu Pflegegehältern in Tarifhöhe befasst hat, zeigt deutlich, wie groß das Chaos ist und wie dringend Nachbesserungen notwendig sind. Elementare Entscheidungsgrundlagen für die Pflegeeinrichtungen liegen schlicht nicht vor, und der Gesetzgeber selbst bemängelt die fehlenden, unvollständigen oder falschen Daten. Er verlangt aber, dass die Pflegeeinrichtungen bereits jetzt eine wirtschaftlich enorm wichtige Entscheidung praktisch im Blindflug treffen. Das geht nicht“, so bpa-Präsident Bernd Meurer. (bb)

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