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08.02.2022 | Altenpflege | Nachrichten

Höhere Mindestlöhne und mehr Urlaub ab September

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Die Mindestlöhne in der Altenpflege sollen ab September deutlich steigen. Darauf hat sich die fünfte Pflegekommission geeinigt. Zudem soll es für die Beschäftigten mehr Urlaub geben.

Ab dem 1. September 2022 ist in der Altenpflege ein Anstieg der Mindestlöhne für Pflegekräfte in drei Schritten geplant. Das teilten am Dienstag das Bundesgesundheitsministerium und das Bundesarbeitsministerium mit. Gestaffelt nach Qualifikationsstufen soll der Mindestlohn dann bis zum 1. Dezember 2023 für Pflegehilfskräfte auf 14,15 Euro, für Pflegehilfskräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung auf 15,25 Euro und für Pflegefachkräfte auf 18,25 Euro pro Stunde angehoben werden.

Zudem habe die Pflegekommission – über den gesetzlichen Urlaubsanspruch von 20 Tagen hinaus – zusätzlichen bezahlten Urlaub empfohlen. Dieser Mehrurlaub soll bei einer Fünftagewoche für das Jahr 2022 sieben Tage, für die Jahre 2023 und 2024 jeweils neun Tage betragen. Derzeit beträgt der Urlaubsanspruch für Pflegekräfte 26 Tage. Dieser würde sich demnach bei einer Fünftagewoche auf 27 Tage im Jahr 2022 und 29 Tage ab 2023 erhöhen.

Rund 1,2 Millionen Beschäftigte arbeiten in Einrichtungen, die unter den Pflegemindestlohn fallen. Die aktuell gültige Pflegemindestlohn-Verordnung ist noch bis 30. April 2022 gültig. Derzeit liegen die Mindestlöhne bei 12 Euro für Pflegehilfskräfte, 12,50 Euro für qualifizierte Pflegehilfskräfte und 15 Euro für Pflegefachkräfte. Zum 1. April sollen sie noch einmal leicht ansteigen.

Auf Basis der Empfehlungen der Pflegekommission will das Bundesarbeitsministerium die neuen Pflegemindestlöhne per Verordnung festsetzen.

Regierung will Arbeitsbedingungen weiter verbessern

Hubertus Heil (SPD), Bundesminister für Arbeit und Soziales bewertete die deutlichen Lohnsteigerungen als „gute Nachricht für die Altenpflegerinnen und -pfleger“ in Deutschland. Zusammen mit der ab 1. September 2022 vorgeschriebenen Entlohnung von Pflegekräften mindestens in Tarifhöhe seien sie wichtige Schritte, um die Arbeitsbedingungen spürbar zu verbessern. Diesen Weg werde man weitergehen.

Für Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) ist die Anhebung des Mindestlohns „nur ein erster wichtiger Schritt“ auf dem Weg zu einer fairen Entlohnung des Pflegepersonals. „Nur wenn in der Pflege Tarif und mehr die Regel ist, wird der Beruf attraktiv bleiben. Dafür werden wir sorgen.“ Pflege- und Betreuungskräfte seien fachlich hochkompetent. Das müsse sich auch in der Bezahlung ausdrücken. Viele Arbeitgeber würden bereits jetzt „aus guten Gründen“ deutlich mehr zahlen.

Verdi: Grundproblem nicht gelöst

Die Gewerkschaft Verdi, die in der Pflegemindestlohnkommission mitarbeitet, sieht mit den empfohlenen "beachtlichen Lohnsteigerungen" das Grundproblem in der Altenpflege nicht gelöst. Weder mache dieses Lohnniveau den Pflegeberuf attraktiv, noch werde dadurch das Abwandern von Pflegefachpersonen ins Krankenhaus gestoppt, so Sylvia Bühler, vom Verdi-Bundesvorstand. „Der Mindestlohn sorgt ausschließlich dafür, eine jahrelang praktizierte Ausbeutung vieler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vor allem bei kommerziellen Pflegekonzernen zu verhindern.“ 

Trotz der Verbesserungen bleibe die Pflegekommission hinter den Regelungen des zwischen Verdi und dem Arbeitgeberverband BVAP ausgehandelten Tarifvertrags Altenpflege zurück. Dessen Erstreckung auf die gesamte Branche war im vergangenen Jahr von den Arbeitsrechtlichen Kommissionen von Caritas und Diakonie abgelehnt worden. Bühler: „Damals wurde auch behauptet, der Tarifvertrag sei zu schlecht. Aber was jetzt auf dem Tisch liegt, zeigt, dass der Weg über den Tarifvertrag der bessere ist.“ (ne)



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