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24.04.2024 | Altenpflege | Nachrichten

Personalmangel in der Langzeitpflege

Thüringen: Qualifizierungsoffensive für Pflegehilfskräfte

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In den stationären Pflegeeinrichtungen fehlen nicht nur Fachkräfte, auch Pflegeassistenzkräfte sind Mangelware. Thüringen will diese Lücke jetzt durch Qualifizierung von Hilfskräften schließen.

Pflegehilfskraft schiebt Bewohnerin im Rollstuhl © Peter Atkins / stock.adobe.comDer Bedarf an qualifizierten Pflegehilfskräften ist durch die Personalbemessung in der Langzeitpflege weiter gestiegen. 

Angesichts des wachsenden Personalbedarfs in der stationären Langzeitpflege setzt Thüringen verstärkt auf die Qualifizierung ungelernter Pflegehilfskräfte. Wie Sozial- und Bildungsministerium gemeinsam mitteilen, erhalten diese bei „einschlägiger Berufserfahrung“ ab August die Möglichkeit, nachträglich den Helferabschluss zu erwerben.

Vorbereitungskurs und staatliche Prüfung

Voraussetzung ist die Teilnahme an einem 200 Stunden umfassenden Vorbereitungskurs, der die theoretischen Inhalte der regulären Helferausbildung in komprimierter Form vermittelt. Abgeschlossen wird die Qualifizierung mit einer externen Prüfung an einer staatlichen beziehungsweise staatlich anerkannten Pflegeschule. Die entsprechende Anpassung der Schulordnung für Helferberufe in der Pflege tritt nach Angaben der Ministerien am 1. August in Kraft.

Hintergrund ist das seit Juli 2023 geltende Personalbemessungsverfahren für die stationäre Langzeitpflege. Dieses definiert für jedes Qualifikationsniveau bundeseinheitliche Personalanhaltswerte. Die Vorgaben orientieren sich dabei am eigentlichen Bedarf und berücksichtigen neben der Anzahl der Heimbewohner auch deren Pflegegrad.

Thüringens Gesundheitsministerin Heike Werner verwies auf den dadurch entstehenden Mehrbedarf nicht nur an Pflegefachkräften, sondern insbesondere an Pflegeassistenzkräften. Man habe daher Lösungen erarbeitet, um das vorhandene Potential an ungelernten Pflegehilfskräften zu qualifizieren. Die neue Schulordnung sei ein wichtiger Baustein zur Umsetzung der neuen Vorgaben.

Erste Prüfungen im Herbst

An dem Vorbereitungskurs teilnehmen können ungelernte Hilfskräfte, die mindestens drei Jahre ununterbrochen oder mit Unterbrechungen fünf Jahre innerhalb von zehn Jahren in einer Pflegeeinrichtung tätig sind. Bereits im Herbst dieses Jahres sollen die ersten Interessierten die Prüfung absolvieren. (ne)

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