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25.09.2018 | Zahn- und Mundpflege | Nachrichten

Pflegebedürftigkeit: Zweimal jährlich Anspruch auf Zahnvorsorge

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Um die Mundgesundheit von Pflegebedürftigen und von Menschen mit Handicap ist es oft schlecht bestellt. Abhilfe sollen auch neue Präventionsangebote schaffen. Auf diese haben Pflegebedürftige seit kurzem Anspruch.

„Es ist viel zu häufig zu beobachten, dass ein Pflegegrad oder ein körperliches Handicap in Deutschland gleichbedeutend mit einer schlechten Mundgesundheit sind“, erklärte Professor Dietmar Oesterreich, Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) anlässlich des Tages der Zahngesundheit. Bei Patienten mit vormals gutem Mundgesundheitsstatus, gäbe es einen regelrechten Einbruch, sobald diese pflegebedürftig werden. Vor allem das Risiko für Karies, Parodontal- und Mundschleimhauterkrankungen sei bei Menschen mit Behinderung und Pflegebedürftigen deutlich erhöht. Wie Oesterreich betont, wirkt sich ein schlechter Mundgesundheitsstatus auch auf die Gesamtgesundheit negativ aus und kann die Lebensqualität deutlich einschränken.

Angebot kann auch in der Pflegeeinrichtung genutzt werden

Der Arbeitskreis „Tag der Zahngesundheit“ verweist auf neue Zahnvorsorge-Leistungen, auf die Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung seit Juli zweimal jährlich Anspruch haben. Sie umfassen

  • die Erhebung des Mundgesundheitsstatus
  • die Erstellung eines individuellen Mundgesundheitsplans
  • Aufklärung zum Thema Mundgesundheit
  • sowie das Entfernen harter Zahnbeläge.

Im Mundgesundheitsplan finden auch Pflegekräfte und Unterstützungspersonen konkrete Hinweise, wie sie die Mundgesundheit des Pflegebedürftigen fördern können - von der Mundhygiene bis zur zahngesunden Ernährung. Besonders wichtig für die häufig in ihrer Mobilität eingeschränkte Zielgruppe: Sie können die Vorsorgeleistungen auch zu Hause oder in der Pflegeeinrichtung in Anspruch nehmen. 

„Wir hoffen, dass diese Leistungen von möglichst vielen Menschen angenommen werden“, so Michael Kleinebrinker, Referatsleiter beim GKV-Spitzenverband. Sie seien die notwendige Grundlage, um die Versorgung von Pflegebedürftigen und vieler Menschen mit Behinderungen zu verbessern.

Die Mundgesundheit pflegebedürftiger Menschen soll auch im Mittelpunkt eines neuen Expertenstandards stehen, den das DNQP ab 2019 in Kooperation mit Zahnärzteverbänden entwickeln wird. (ne)

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