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02.11.2023 | News Hebammen | Nachrichten

Pflegestudiumstärkungsgesetz

DHV: Rote Karte für partielle Berufszulassung

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Der Deutsche Hebammenverband (DHV) warnt vor einer Verschlechterung der Versorgungsqualität und Patientensicherheit durch eine partielle Berufszulassung für Hebammen. Diese ist im neuen Pflegestudiumstärkungsgesetz vorgesehen.

Mit dem Beschluss des Pflegestudiumstärkungsgesetzes (PflStudStG) führt die Koalition eine partielle Berufszulassung für den Hebammenberuf ein. Hebammen aus dem Ausland, die den Umfang eines Studiums nachholen müssten, sollen damit eine Berufserlaubnis für die Betreuung von Geburten und die Überwachung des Wochenbettes erhalten.

Nicht am falschen Ende sparen

Diesem Vorhaben steht der DHV kritisch gegenüber. Der Verband fürchtet einen Qualitätsverlust in der Versorgung von Mutter und Kind und damit die Gefährdung der Patientensicherheit. Insbesondere die Betreuung von Geburten und Wochenbett seien sensible Bereiche, in denen eine Hebamme die gesamten komplexen physiologischen Vorgänge verstehen müsse. Die DHV-Präsidentin Ulrike Geppert-Orthofer zeigt sich entsetzt über „den leichtfertigen Umgang mit der Sicherheit von Mutter und Kind“. Ein solches Vorgehen sei „absurd und aus fachlicher Sicht sogar verantwortungslos“. Sie betont, dass jede Frau in Deutschland das Recht auf die Betreuung durch eine voll ausgebildete Hebamme unter der Geburt und im Wochenbett habe. Hier dürfe auf keinen Fall an der Qualität gespart werden.

Qualifikationshürden steigern

Von Anfang an habe der DHV konkrete Vorschläge gemacht, wie eine Regelung zur partiellen Berufszulassung aussehen müsse, damit die Sicherheit von Mutter und Kind bestmöglich gewahrt werden könne: So sollten Antragsteller*innen einen Nachweis über die Gleichwertigkeit des akademischen Niveaus ihrer Berufsqualifikation mit dem Niveau der Hebammenqualifikation in Deutschland erbringen. Darüber hinaus sollten Personen, die bereits für einen anderen reglementierten Beruf im Gesundheitswesen qualifiziert sind, nicht für eine teilweise Zulassung als Hebamme infrage kommen. So möchte der Verband sicherstellen, dass andere Berufsgruppen keine vorbehaltenen Aufgaben von Hebammen übernehmen können. Die Ignoranz der Regierungskoalition gegenüber den Einwänden des Verbands sei ernüchternd, so Geppert-Orthofer.

hebammenverband.de

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