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2017 | OriginalPaper | Buchkapitel

3. Schlusslicht Deutschland? – Der steinige Weg zur Weiterentwicklung der Versorgung in Deutschland

verfasst von : Nadine-Michèle Szepan

Erschienen in: Pflege im Wandel gestalten – Eine Führungsaufgabe

Verlag: Springer Berlin Heidelberg

Zusammenfassung

Krankenschwestern, die entscheiden, ob ein Patient einen Arzt überhaupt zu Gesicht bekommt? Möglicherweise die ärztliche Therapieüberwachung eines Diabetes-Patienten eigenverantwortlich übernehmen? In unseren europäischen Nachbarländern wie Schweden, Finnland und Großbritannien, aber auch in den USA haben Pflegefachkräfte schon deutlich mehr Kompetenzen als in Deutschland. Sie übernehmen traditionell Aufgaben, die in Deutschland ausschließlich Ärzten vorbehalten sind.
Fußnoten
1
Die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Festlegung ärztlicher Tätigkeiten zur Übertragung auf Berufsangehörige der Alten- und Krankenpflege zur selbstständigen Ausübung von Heilkunde im Rahmen von Modellvorhaben nach § 63 Abs. 3c SGB V ist abrufbar unter http://​www.​g-ba.​de/​informationen/​richtlinien/​.
 
2
Der Einheitliche Bewertungsmaßstab bestimmt den Inhalt und die Vergütung der ärztlichen Leistungen. Er ist die Grundlage für die Abrechnung von Leistungen der Ärzte für die ambulante Behandlung von Patienten der Gesetzlichen Krankenversicherung.
 
Literatur
Zurück zum Zitat BÄK/KBV (2008) Persönliche Leistungserbringung – Möglichkeiten und Grenzen der Delegation ärztlicher Tätigkeiten, Stand: 29.08.2008. Bundesärztekammer, Kassenärztliche Bundesvereinigung, Berlin BÄK/KBV (2008) Persönliche Leistungserbringung – Möglichkeiten und Grenzen der Delegation ärztlicher Tätigkeiten, Stand: 29.08.2008. Bundesärztekammer, Kassenärztliche Bundesvereinigung, Berlin
Zurück zum Zitat Barth L (2009) Die Modellklausel im Pflegeweiterentwicklungsgesetz – zugleich ein Einfallstor für wissenschaftliche Untugenden? PIR 2/2009 Barth L (2009) Die Modellklausel im Pflegeweiterentwicklungsgesetz – zugleich ein Einfallstor für wissenschaftliche Untugenden? PIR 2/2009
Zurück zum Zitat Höppner K, Kuhlmey A (2009) Gesundheitsberufe im Wandel. GGW 9(2): 7–14 Höppner K, Kuhlmey A (2009) Gesundheitsberufe im Wandel. GGW 9(2): 7–14
Zurück zum Zitat Roters D (2009) Risse im Arztvorbehalt? Modellvorhaben nach § 63 Abs. 3c SGB V. ZMGR 3/2009 Roters D (2009) Risse im Arztvorbehalt? Modellvorhaben nach § 63 Abs. 3c SGB V. ZMGR 3/2009
Zurück zum Zitat Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (2007) Kooperation und Verantwortung – Voraussetzung einer zielorientierten Gesundheitsversorgung. Kurzgutachten, Ziffer 9. http.//svr-gesundheit.de. Zugegriffen: 22. Februar 2017 Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (2007) Kooperation und Verantwortung – Voraussetzung einer zielorientierten Gesundheitsversorgung. Kurzgutachten, Ziffer 9. http.​/​/​svr-gesundheit.​de. Zugegriffen: 22. Februar 2017
Metadaten
Titel
Schlusslicht Deutschland? – Der steinige Weg zur Weiterentwicklung der Versorgung in Deutschland
verfasst von
Nadine-Michèle Szepan
Copyright-Jahr
2017
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-662-54166-1_3