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RICHTIGES VERHALTEN IM SCHADENSFALL

  • 01.12.2017
  • PflegeAlltag
Erschienen in:

Auszug

Zunächst sollten Sie nach einem (nicht nur strafrechtlich relevanten) Vorfall einen Bericht für den eigenen Gebrauch schreiben. Erledigen Sie das möglichst schnell, weil Ihre Erinnerungen dann noch frisch und weitgehend vollständig sind. Dieses Protokoll hilft Ihrem Gedächtnis später auf die Sprünge. Außerdem können Sie es als Grundlage für einen offiziellen Schadensbericht verwenden. Denken Sie bei letzterem daran, den relevanten Vorgang möglichst neutral zu schildern. Auf keinen Fall sollten Sie ein Schuldeingeständnis abgeben. …
Titel
RICHTIGES VERHALTEN IM SCHADENSFALL
Verfasst von
Thorsten Siefarth
Publikationsdatum
01.12.2017
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
Heilberufe / Ausgabe 12/2017
Print ISSN: 0017-9604
Elektronische ISSN: 1867-1535
DOI
https://doi.org/10.1007/s00058-017-3157-0